Herr Brandt teilt zur Anfrage folgendes mit:

 

Der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt Friedberg und der Behindertenhilfe Wetterau von 1981 hat noch eine Laufzeit bis 2057. Von den insgesamt 4 Gebäudeteilen werden aktuell nur noch 2 genutzt. Hier plant die Behindertenhilfe nicht langfristig und ist auf der Suche nach einem neuen Standort. Aus diesem Grund ist die Behindertenhilfe daran interessiert, den Erbbaurechtsvertrag zu kündigen oder das Erbbaurecht zu veräußern. Im Hinblick auf den früheren Familienbesitz hatten die Eheleute von Franckenstein grundsätzlich Interesse an der Liegenschaft signalisiert. Aufgrund der äußerst unterschiedlichen Preisvorstellungen der Familie Franckenstein und der bhw wurden die Verhandlungen im letzten Jahr eingestellt. Dem Bauamt ist die zentrale Bedeutung des Geländes für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils Ockstadt bewusst. Der Ortsbeirat wird daher selbstverständlich informiert, wenn ein verhandlungsfähiges Angebot oder Konzept vorliegen sollte. Dabei ist für die Stadt Friedberg auch die Gesamtbetrachtung des Schlossscheunen-Areals wichtig, so dass bei allen zukünftigen Ideen die beiden angrenzenden städtischen Grundstücke Gartenstraße 1c (FFW) und Bachgasse 30 (Kita) sowie der über das Gelände verlaufende öffentliche Weg mitbetrachtet werden sollte.