Sitzung: 31.01.2024 Ortsbeirat des Stadtteils Ockstadt
Herr Brandt teilt zur Anfrage folgendes mit:
Der Erbbaurechtsvertrag zwischen der Stadt
Friedberg und der Behindertenhilfe Wetterau von 1981 hat noch eine Laufzeit bis
2057. Von den insgesamt 4 Gebäudeteilen werden aktuell nur noch 2 genutzt. Hier
plant die Behindertenhilfe nicht langfristig und ist auf der Suche nach einem
neuen Standort. Aus diesem Grund ist die Behindertenhilfe daran interessiert,
den Erbbaurechtsvertrag zu kündigen oder das Erbbaurecht zu veräußern. Im
Hinblick auf den früheren Familienbesitz hatten die Eheleute von Franckenstein
grundsätzlich Interesse an der Liegenschaft signalisiert. Aufgrund der äußerst
unterschiedlichen Preisvorstellungen der Familie Franckenstein und der bhw
wurden die Verhandlungen im letzten Jahr eingestellt. Dem Bauamt ist die
zentrale Bedeutung des Geländes für die Bürgerinnen und Bürger des Stadtteils
Ockstadt bewusst. Der Ortsbeirat wird daher selbstverständlich informiert, wenn
ein verhandlungsfähiges Angebot oder Konzept vorliegen sollte. Dabei ist für die
Stadt Friedberg auch die Gesamtbetrachtung des Schlossscheunen-Areals wichtig,
so dass bei allen zukünftigen Ideen die beiden angrenzenden städtischen
Grundstücke Gartenstraße 1c (FFW) und Bachgasse 30 (Kita) sowie der über das
Gelände verlaufende öffentliche Weg mitbetrachtet werden sollte.