Gemäß der Satzung der Stadt Friedberg (Hessen) über die Ehrung verdienter Persönlichkeiten mit eingearbeitetem 1. Nachtrag vom 05.04.2005 entscheidet die Stadtverordnetenversammlung gem. § 6 (2) in nichtöffentlicher Sitzung ohne Aussprache.

 

(20:17 Uhr Ausschluss der Öffentlichkeit.)