Stadtverordnetenvorsteher Hollender teilt das Ergebnis der Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 20.02.2024 mit. Nachdem keine Wortmeldungen folgen, lässt er über den Beschlussentwurf abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

A.    Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2) BauGB

Die in der Anlage 08 befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen werden nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis genommen und somit als Abwägung beschlossen.

 

B.    Abschluss eines Durchführungsvertrages

Der Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird vor der Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Friedberg geschlossen.

 

C.    Satzungsbeschluss

Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen und die Begründung sowie die Fachgutachten hierzu gebilligt.

 

D.    Bekanntmachung und Inkrafttreten

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt dieser somit in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis: