Sitzung: 29.02.2024 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 1, Enthaltungen: 8
Vorlage: 21-26/1019
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender teilt das Ergebnis der Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung
am 20.02.2024 mit. Nachdem keine Wortmeldungen folgen, lässt er über den
Beschlussentwurf abstimmen.
Beschluss:
A. Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2) BauGB
Die in
der Anlage 08 befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der
förmlichen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2) Baugesetzbuch
(BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen werden nach
ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis genommen und somit als
Abwägung beschlossen.
B. Abschluss eines Durchführungsvertrages
Der
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird vor der
Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes zwischen dem Vorhabenträger und
der Stadt Friedberg geschlossen.
C. Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB in der vorliegenden Form als
Satzung beschlossen und die Begründung sowie die Fachgutachten hierzu
gebilligt.
D. Bekanntmachung und Inkrafttreten
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt dieser somit in
Kraft.
Abstimmungsergebnis: