In der Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung am 20.02.2024 mit einstimmiger Beschlussfassung in Abänderung wies Ausschussvorsitzender Pabst auf einen formellen Fehler in der Beschlussvorlage hin. Die fälschlich mit Anlage 1 bezeichnete Anlage unter Punkt A) Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2) BauGB, wird durch die Bezeichnung Anlage 6 ersetzt.

 

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender teilt das Ergebnis der Vorberatung mit. Nachdem keine Wortmeldungen folgen, lässt er über den Beschlussentwurf A.) bis D). des Ausschusses für Stadtentwicklung einzeln abstimmen.

 

 

Beschluss:

 

A.    Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2) BauGB

 

Die in der Anlage 6 befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen und förmlichen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (1) und 3 (2) sowie 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen werden nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis genommen und somit als Abwägung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig in Abänderung beschlossen

Ja 42 Nein 0 Enthaltung 0

 

 

B.    Satzungsbeschluss

 

Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen und die Begründung sowie die Fachgutachten hierzu gebilligt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 42 Nein 0 Enthaltung 0

 

 

C.    Bekanntmachung und Inkrafttreten

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit ortsüblicher Bekanntmachung tritt dieser somit in Kraft.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Einstimmig beschlossen

Ja 42 Nein 0 Enthaltung 0

 

 

Somit ist der Bebauungsplan Nr. 87 "Erweiterung THM", Friedberg Kernstadt in Abänderung beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis: