Sitzung: 20.02.2024 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Vorlage: 21-26/1019
Bürgermeister Dahlhaus stellt
den Sachstand zum Vorhaben Kaiserforum dar und teilt mit, dass mit der
folgenden Abstimmung das notwendige Planungsrecht für die Beseitigung eines
zentralen Leerstandes auf der Kaiserstraße geschaffen werden soll.
Amtsleiter Brandt erläutert
sodann, dass sich das Projekt Kaiserforum weiterhin im Prozess befindet. Die
Verwaltung arbeitet in Abstimmung mit dem Vorhabenträger und es geht voran.
Aktuell finden Abstimmungen bezüglich der notwendigen Berücksichtigung von
Belangen der Archäologie sowie im Bereich des Netzanschlusses hinsichtlich der
Trafo-Station in der Schnurgasse statt.
Auf Nachfrage von
Ausschussmitglied Schmidt führt Amtsleiter Brandt weiter aus, dass nach Aussage
des Vorhabenträgers im Jahr 2024 voraussichtlich keine äußerlich sichtbaren
Abbrucharbeiten stattfinden werden.
Sollte die Baugenehmigung für
den Abbruch noch in diesem Jahr beantragt werden, könnte der Abbruch Anfang
2025 erfolgen. Verbindliche Aussagen können jedoch nur in Abhängigkeit zu den
Ergebnissen der Genehmigungsbehörden getroffen werden. Entsprechend fallen,
nach Aussagen des Vorhabenträgers, im Jahr 2024 keine baustellenbedingten
Einschränkungen für die Nutzung der Elvis-Presley-Platzes an.
Bezugnehmend auf die folgende
Abwägungsabstimmung stellt Ausschussmitglied Friedrich Fragen zum
Beschlussvorschlag der Verwaltung bezüglich der Abwägung zur Stellungnahme des
Wetteraukreises und kündigt einen Änderungsantrag an. Nach kurzer Diskussion
wird einvernehmlich entschieden, den Änderungsantrag nachfolgend, im Rahmen der
Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, zu
behandeln.
Anschließend beantwortet
Amtsleiter Brandt Fragen der Ausschussmitglieder Friedrich und Colak-Loens
bezüglich der voraussichtlichen Bauzeit sowie dem vorliegenden
Durchführungsvertrag. Der Hinweis von Ausschussmitglied Friedrich, hinsichtlich
des Durchführungsvertrags (Anlage 9, Seite 4, §3 Abs. 3.2 a)) wird dankend
aufgenommen. Die fälschliche Bezeichnung Südfassade, wird durch Westfassade korrigiert.
Weitere Wortmeldungen werden
nicht vorgebracht.
Sodann lässt
Ausschussvorsitzender Pabst über die einzelnen Entscheidungen in der
vorliegenden Beschlussvorlage abstimmen:
A. Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der
Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2) BauGB
1. Amt
für Bodenmanagement (18.12.2023)
Beschlussvorschlag
zu 1.1-1.2:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
2. Hessen
Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement (04.01.2024)
Beschlussvorschlag
zu 2.1-2.2:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
3. Landesamt
für Denkmalpflege Hessen (19.01.2024)
Beschlussvorschlag
zu 3.1:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
4. ovag
Netz GmbH (19.01.2024)
Beschlussvorschlag
zu 4.1- 4.3:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
5. PLEdoc
GmbH (22.12.2023)
Beschlussvorschlag
zu 5.1- 5.2:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
6. Regierungspräsidium
Darmstadt (22.01.2024)
Beschlussvorschlag
zu 6.1- 6.13:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
7. Regierungspräsidium
Darmstadt Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen (17.01.2024)
Beschlussvorschlag
zu 7.1- 7.4:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
8. Regionalverband
FrankfurtRheinMain (15.01.2024)
Beschlussvorschlag
zu 8.1- 8.4:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
9. RMV
(23.01.2024)
Beschlussvorschlag
zu 9.1:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
10. Stadtwerke
Friedberg (10.01.2024)
Beschlussvorschlag
zu 10.1:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
11. Wetteraukreis
(10.01.2024)
Ausschussmitglied Friedrich beantragt hinsichtlich der
Abwägung der Verwaltung zu den Punkten der Beschaffenheit der Dachbegrünung
(siehe 11.9, Anlage 8 Seite 25) folgende Änderung vorzunehmen.
Änderungsantrag:
Zu den Punkten der Beschaffenheit der Dachbegrünung
Den
Anregungen wird gefolgt.
Begründung/Erläuterung: Im
Bebauungsplan wird unter Ziff. A. 12.1 die Beschaffenheit der Dachbegrünung
geregelt. Die extensive Begrünung soll demnach unter Verwendung einer
Sedum-Kraut-Schicht erfolgen. Der
Anregung des Wetteraukreises zur Verwendung von artenreichem Wildsaatgut aus
zertifizierter regionaler Herkunft wird gefolgt. […]
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 2 Nein 7 Enthaltung 0
Nachdem der Änderungsantrag abgelehnt wurde, bleibt die von
der Verwaltung vorgeschlagene Abwägung unverändert (zu 11.9):
Zu den Punkten der Beschaffenheit der Dachbegrünung
Den Anregungen wird teilweise gefolgt.
Sodann stimmt der Ausschuss über den Beschlussvorschlag der
Verwaltung in unveränderter Form ab.
Beschlussvorschlag
zu 11.1- 11.38:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 2
13. Bürger
A (16.01.2024)
Beschlussvorschlag
zu 13.1-13.9:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
14. Denkmalbeirat
Wetteraukreis (20.01.2024)
Beschlussvorschlag
zu 14.1-14.5:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 2
15. Bürger
B (21.01.2024 und 08.09.2023)
Beschlussvorschlag
zu 15.1-15.26:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
16. Bürger
C (22.01.2024)
Beschlussvorschlag
zu 16.1-16.5:
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 8 Nein 0 Enthaltung 1
Beschluss:
A.
Behandlung der
Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2)
BauGB
Die in
der Anlage 08 befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der
förmlichen Beteiligungsverfahren gem. §§ 3 (2) sowie 4 (2) Baugesetzbuch
(BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen werden nach
ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis genommen und somit als
Abwägung beschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 2
B. Abschluss eines Durchführungsvertrages
Der
Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird vor der
Herstellung der Rechtskraft des Bebauungsplanes zwischen dem Vorhabenträger und
der Stadt Friedberg geschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 9 Nein 0 Enthaltung 0
C. Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB in der vorliegenden Form als
Satzung beschlossen und die Begründung sowie die Fachgutachten hierzu
gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 2
D. Bekanntmachung und Inkrafttreten
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung tritt dieser somit in
Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 7 Nein 0 Enthaltung 2
Somit ist die Beschlussvorlage
Bebauungsplan Nr. 12 „Stadtsanierung, Teil 1, Kaiserstraße / Färbergasse, 2.
Änderung“ beschlossen.
Abstimmungsergebnis: