Sitzung: 09.10.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0910
Amtsleiter Brandt stellt
sodann den Sachstand im Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 87 vor. Nach der
Beantwortung der Fragen von Frau Friedrich zu den Formulierungen hinsichtlich
der wasserrechtlichen Festsetzungen in Anlage 4.3 (Punkt 4.5), werden keine weiteren
Fragen gestellt. Ausschussvorsitzender Pabst lässt somit über den vorliegenden
Beschluss abstimmen.
Beschluss:
Mit dem vorliegenden
Entwurf des Bebauungsplans Nr. 87 „Erweiterung der THM“ in Friedberg Kernstadt, einschließlich
der Begründung und Festsetzungen zum Bebauungsplan, des Artenschutzrechtlichen
Fachbeitrags, des Landschaftsplanerischen Beitrages und der Untersuchung und
Beurteilung der Lärmimmissionen, wird die öffentliche Auslegung gemäß § 4a Abs.
3 BauGB nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und
der sonstigen Träger öffentlicher Belange wird gemäß § 4a Abs. 3 BauGB nach § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis: