Beschluss: Einstimmig mit Ergänzung beschlossen

Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

Der Magistrat wird aufgefordert Folgendes zu überprüfen:

 

Kann der Rosentalviadukt (24 Hallen) erworben werden?

 

Kann ansonsten der jetzige Besitzer wegen Vernachlässigung enteignet werden?

 

Oder wie kann anderweitig garantiert werden, dass

 

  • Die Verkehrssicherung gewährleistet wird,
  • der unter Denkmalschutz stehende Eisenbahnviadukt erhalten wird,
  • das Bauwerk einer sinnvollen Nutzung für die Allgemeinheit zugeführt wird, z.B. touristischer Art und/oder als Standort für Photovoltaik,
  • der Naturschutz umgesetzt wird. (Es handelt sich unter anderem um eine Fledermaus-Wochenstube, d.h. ein Quartier, in dem sich trächtige Weibchen zusammenfinden und ihre Jungtiere zur Welt bringen.)

 

Wir bitten, für jeden der vier Punkte darzulegen, wie er berücksichtigt werden soll.

 

 

 

Mitglied Dr. Saltzwedel stellt den Antrag vor und erläutert ihn. Er betont, dass Bauaufsicht und Denkmalschutz tätig werden bei Veränderung, nicht aber in diesem Fall bei Verfall.

 

Bürgermeister Antkowiak weist in diesem Zusammenhang auf Folgekosten, Verkehrssicherungspflicht und Sanierungskosten sowie die Aufgaben der Denkmalschutzbehörden hin. Er teilt mit, dass hier das Enteignungsrecht im BGB nicht greift und dass die Verkehrssicherungspflicht bei dem Eigentümer liegt.

 

Mitglied Durchdewald macht auf die Gefährdung durch Witterungsschäden und offene Schächte aufmerksam und fragt nach einer Kostenermittlung.

 

Mitglied Stoll weist auf den Planfeststellungsbeschluss von 1976 hin und beantragt die Ergänzung um die Punkte Inhalt und Wirksamkeit.

 

Mitglied Dr. Rack hebt die historische Bedeutung des Bauwerks aus der Frühphase der Industrialisierung hervor und dankt der antragstellenden Fraktion für den Prüfauftrag.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Beschlussentwurf in Ergänzung abstimmen und stellt daraufhin folgendes Ergebnis fest:

 

Beschluss in Ergänzung:

 

Der Magistrat wird aufgefordert Folgendes zu überprüfen:

 

Kann der Rosentalviadukt (24 Hallen) erworben werden?

 

Kann ansonsten der jetzige Besitzer wegen Vernachlässigung enteignet werden?

 

Oder wie kann anderweitig garantiert werden, dass

 

  • Die Verkehrssicherung gewährleistet wird,
  • der unter Denkmalschutz stehende Eisenbahnviadukt erhalten wird,
  • das Bauwerk einer sinnvollen Nutzung für die Allgemeinheit zugeführt wird, z.B. touristischer Art und/oder als Standort für Photovoltaik,
  • der Naturschutz umgesetzt wird. (Es handelt sich unter anderem um eine Fledermaus-Wochenstube, d.h. ein Quartier, in dem sich trächtige Weibchen zusammenfinden und ihre Jungtiere zur Welt bringen.)

 

Wir bitten, für jeden der Punkte darzulegen, wie er berücksichtigt werden soll

 

sowie folgende Punkte zu prüfen:

 

·         Planfeststellungsbeschluss 1976 - Inhalt und Wirksamkeit

 

 


Abstimmungsergebnis: