Sitzung: 21.09.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 36, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0883
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen und stellt daraufhin folgendes Ergebnis fest:
Beschluss:
- Behandlung
der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§
3 (2) und 4 (2) BauGB
Die
in der Anlage 1 befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der
förmlichen Beteiligungsverfahren gem.§§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB)
eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen werden nach
ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis genommen und somit als
Abwägung beschlossen.
- Satzungsbeschluss
Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB in der vorliegenden Form als
Satzung beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht sowie die
Fachgutachten hierzu gebilligt.
- Bekanntmachung
und Inkrafttreten
Die
Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. Mit ortsüblicher Bekanntmachung tritt dieser somit in Kraft.
Abstimmungsergebnis: