Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen und stellt daraufhin folgendes Ergebnis fest:

 

Beschluss:

 

 

  1. Behandlung der Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB

 

Die in der Anlage 1 befindlichen Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der förmlichen Beteiligungsverfahren gem.§§ 3 (2) und 4 (2) Baugesetzbuch (BauGB) eingegangenen Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen werden nach ausführlicher Darstellung und Beratung zur Kenntnis genommen und somit als Abwägung beschlossen.

 

 

  1. Satzungsbeschluss

 

Der Bebauungsplan wird gem. § 10 (1) BauGB in der vorliegenden Form als Satzung beschlossen und die Begründung mit Umweltbericht sowie die Fachgutachten hierzu gebilligt.

 

 

  1. Bekanntmachung und Inkrafttreten

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan gem. § 10 (3) BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Mit ortsüblicher Bekanntmachung tritt dieser somit in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis: