Beschluss: beantwortet

Anfrage:

 

  1. Wann fanden die ursprünglichen und nicht sachgemäß ausgeführten Brandschutzertüchtigungen statt?

 

  1. Wer war der Leistungsverpflichtete?

 

 

  1. Hat der / haben die Leistungsverpflichtete/n die Leistungen selbst erbracht oder auf Subunternehmer übertragen? Wer waren ggf. die ausführenden Firmen?

 

  1. Wer hatte die Aufsicht über die Arbeiten, bzw. nahm die Abnahmen vor?

 

 

  1. Gibt es bereits eine Kostenschätzung für die erforderlichen Maßnahmen und wie ist diese zu beziffern?

 

 

Die Antwort zur Anfrage DS-Nr. 21-26/0905 der Fraktion Freie Wähler/UWG liegt den Stadtverordneten schriftlich vor. Diese ist der Niederschrift als Anlage beigefügt (Anlage 6).

 

Auf Nachfrage von Mitglied Durchdewald nach den rechtlichen Konsequenzen teilt Bürgermeister Antkowiak mit, dass die Kosten für diese große Gemeinschaftsleistung innerhalb einer Woche für den Umzug mit Notprogramm aufgelistet und in Rechnung gestellt werden. Die Angelegenheit werde einer Rechtsprüfung unterzogen, um Schaden von der Stadt abzuwenden.