Sitzung: 07.09.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung
Die Erstellung einer
Satzung für die Benutzung und Pflege der Feldwege befindet sich in der
Vorabstimmung, da deren Umsetzung mehrere Ämter bzw. Abteilungen betrifft.
Die u.a. zu regelnden
Pflichten der Benutzer, die Benutzungsgenehmigungen und deren Überwachung sowie
entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren bedeuten zusätzlichen
Verwaltungsaufwand, der vor Inkrafttreten der Satzung sicherzustellen ist.
Unabhängig von der
Satzungsgrundlage werden bei Inanspruchnahme von Feldwegen für Trassen bereits entgeltliche
Gestattungsverträge geschlossen.