Die Erstellung einer Satzung für die Benutzung und Pflege der Feldwege befindet sich in der Vorabstimmung, da deren Umsetzung mehrere Ämter bzw. Abteilungen betrifft.

Die u.a. zu regelnden Pflichten der Benutzer, die Benutzungsgenehmigungen und deren Überwachung sowie entsprechende Ordnungswidrigkeitsverfahren bedeuten zusätzlichen Verwaltungsaufwand, der vor Inkrafttreten der Satzung sicherzustellen ist.

Unabhängig von der Satzungsgrundlage werden bei Inanspruchnahme von Feldwegen für Trassen bereits entgeltliche Gestattungsverträge geschlossen.