Die Hebeanlage Dorheim hat ohne Einschränkungen funktioniert. Die drei Installierten Regenwetterpumpen sind zeitweise gleichzeitig gelaufen. Die Anlage ist nicht mit einem Notstromaggregat ausgestattet.

Das Vorhalten eines Notstromaggregats ist nicht gesetzlich geregelt. Wir sind aber bereits mit dem Regierungspräsidium in Kontakt und bereiten eine Lösung vor.

 

Starkregenereignis

 

Auf der Kläranlage wurden im Zeitraum der Regenereignisses 64 l/m² Niederschlag gemessen, der Überlauf des Regenüberlaufbeckens (RÜB) der Kläranlage hat 22.000 m³ abgeschlagen. Alle drei Re-genwetterpumpen sind zeitweilig auf Volllast gelaufen. Bereitschaftspersonal der Kläranlage und der Kanalkolonne waren im Einsatz, haben die Anlagen überwacht und es würden sogar Kollegen außerhalb der Bereitschaft hinzugezogen.

Eine Dimensionierung des Kanalnetzes bezüglich Verhinderung jedweder Überstauungen ist technisch und finanziell nicht vertretbar. Im Normalfall werden Überlastungshäufigkeiten nach örtlichen Gegebenheiten berechnet. Die Regenspende ist hierbei eine maßgebliche Größe. Die Überstauhäufigkeit ist in DWA-A 118 geregelt, diese bewegt sich, je nach Bebauung, zwischen einer Überstauung (Geländeoberkante) alle zwei bis zehn Jahre. Es ist festzuhalten, dass das Kanalnetz eine deutlich geringere Überstauungshäufigkeit aufweist. Unseren Erkenntnissen zur Folge ist es den letzten 25 Jahren nicht zu einer derartigen Überstauung gekommen.

Es ist geplant, die Problempunkte des Kanalnetzes zu prüfen, dokumentieren und die Erkenntnisse für künftige Erneuerungen zu verwenden. Die Problematik von überfluteten Kellerräumen ist in erster Linie auf nicht vorhandene Rückschlagklappen, fehlerhaften Einbau oder mangelhafte Wartung zurückzuführen. Der Einbau von Rückschlagklappen wird in der Entwässerungssatzung §5 Abs.2 gefordert und ist durch den Anschlussnehmer herzustellen. Eine Übersichtskarte der überfluteten Kellerräume wird nicht geführt.

Insgesamt ist festzuhalten, dass bis auf einige neuralgische, aber bereits bekannte Kanalabschnitte, keine Probleme aufgetreten sind. Es hat nach Rücksprache mit der Feuerwehr keine nennenswerten Überflutungen gegeben.

 

DS 21-26/0151 Hochwasserschutz / Erstellung Starkregengefahrenkarte

 

Die in der Fließpfadkarte genannten möglichen Risikobereiche, haben sich in diesem Regenereignis als unproblematisch dargestellt. Der Feuerwehr sind keine Überflutungen aus Außenbereichen bekannt, daher kann von einem dringenden Handlungsbedarf keine Rede sein. Dennoch ist es geplant, sich mit den örtlichen Wehrführern in Verbindung zu setzen, bekannte Problemstellen zu identifizieren und diese zu entschärfen. Für Informationen aus der Bürgerschaft sind wir dankbar und nehmen diese gerne entgegen.

Die Starkregengefahrenkarte ist eine Karte, die die Topographie detailliert abbildet und daraus Fließwege ableitet. Geringe Änderungen an der Geländeoberkante können für Richtungsänderungen der Fließpfade genügen, um eine Überflutung von Gebäuden zu verhindern. Andererseits ist die Karte mit hohen Kosten verbunden und nur in gefährdeten Bereichen sinnvoll und nötig. Daher ist es wichtig, über bekannte Problemstellen informiert zu werden. Der nächste Schritt ist, eine Auflistung der bekannten problematischen Fließwege zu erstellen.