Beschluss: zurückgezogen

Mitglied Neuwirth stellt den Antrag vor und erläutert ihn.

 

Antragstext:

 

Der Magistrat wird gebeten, die Anforderungen der Stadt Friedberg für die Ausschreibung der Buslinien an den ZOV weiterzuleiten:

 

·         Umsetzung der Verbindungspaare gemäß dem verabschiedeten Nahverkehrsplan

·         Halbstundentakt und ausreichend Angebote in die Tagesrandzeiten

(Mo-Do, bis 22 Uhr, Fr-Sa bis 24 Uhr)

·         Ausreichendes Beförderungsangebot auch an den Wochenenden

·         Berücksichtigung der Anforderungen der Ortsbeiräte

 

Außerdem in Vorbereitung der Überarbeitung des Nahverkehrsplans

 

·         Umstellung der Transportfahrzeuge auf E-Busse

·         Rahmenbedingung für die Einführung eines flexiblen, zukunftsweisenden Bedarfsverkehrs

 

 

 

 

Vorsitzender Stiller weist darauf hin, dass der Antrag beinhaltet, bis Ende des Jahres der ZOV eine Aufstellung vorzulegen.

 

Bürgermeister Antkowiak verliest die Forderungen der Stadt Friedberg (Hessen) an die neue Ausschreibung der Buslinien. Berücksichtigt wurden Forderungen der Politik, von ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) und von Bürgern. (Anlage 1)

 

Es herrscht Einvernehmen, die Liste zu ergänzen um den Stadtteil Bauernheim (nach 21 Uhr und samstags sowie bessere Anbindung der Schulbusse mit 30 Minuten späterer Abfahrt).

 

Mitglied Bansemer fragt nach der Möglichkeit der technischen Ausstattung der Busse, um reelle Zahlen zur Nutzung zu liefern. Hierbei sollen die Zahlen der Ein- und Ausstiege über einen Zeitraum von 5 Jahren erfasst werden, um den Bedarf an Bushaltestellen zu ermitteln.

 

Bürgermeister Antkowiak berichtet von den Erfahrungen der letzten Zählung durch die ZOV aus dem Jahr 2017. Erste Stadträtin Götz teilt mit, dass eine automatische Zählung durch die ZOV möglich ist, um detailliertere Zahlen zu bekommen. Ein Auftrag an ein Planungsbüro für die Zählung soll erfolgen. Erste Gespräche dazu mit dem Amt fanden bereits statt.

 

Es herrscht Einvernehmen, die Liste zu ergänzen in der Rubrik Technische Ausstattung der Fahrzeuge: Die Fahrzeuge sollen mit einer automatischen Zählvorrichtung ausgestattet werden, die die Erfassung der reellen Fahrgäste über einen Zeitraum von 5 Jahren ermöglicht.

 

Der Antragsteller stellt abschließend fest, dass damit der Antrag abgearbeitet ist und erklärt diesen für erledigt.