Sitzung: 06.09.2023 Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr
Beschluss: zurückgezogen
Vorlage: 21-26/0857
Mitglied Neuwirth stellt den Antrag vor und erläutert ihn.
Antragstext:
Der Magistrat wird gebeten, die
Anforderungen der Stadt Friedberg für die Ausschreibung der Buslinien an den
ZOV weiterzuleiten:
·
Umsetzung der
Verbindungspaare gemäß dem verabschiedeten Nahverkehrsplan
·
Halbstundentakt
und ausreichend Angebote in die Tagesrandzeiten
(Mo-Do, bis 22 Uhr, Fr-Sa bis 24 Uhr)
·
Ausreichendes
Beförderungsangebot auch an den Wochenenden
·
Berücksichtigung
der Anforderungen der Ortsbeiräte
Außerdem in Vorbereitung der
Überarbeitung des Nahverkehrsplans
·
Umstellung der
Transportfahrzeuge auf E-Busse
·
Rahmenbedingung
für die Einführung eines flexiblen, zukunftsweisenden Bedarfsverkehrs
Vorsitzender Stiller weist darauf
hin, dass der Antrag beinhaltet, bis Ende des Jahres der ZOV eine Aufstellung
vorzulegen.
Bürgermeister Antkowiak verliest die Forderungen der Stadt Friedberg (Hessen) an die neue Ausschreibung der Buslinien. Berücksichtigt wurden Forderungen der Politik, von ISEK (Integriertes Stadtentwicklungskonzept) und von Bürgern. (Anlage 1)
Es herrscht Einvernehmen, die Liste zu ergänzen um den Stadtteil
Bauernheim (nach 21 Uhr und samstags sowie bessere Anbindung der Schulbusse mit
30 Minuten späterer Abfahrt).
Mitglied Bansemer fragt nach der Möglichkeit der technischen Ausstattung der Busse, um reelle Zahlen zur Nutzung zu liefern. Hierbei sollen die Zahlen der Ein- und Ausstiege über einen Zeitraum von 5 Jahren erfasst werden, um den Bedarf an Bushaltestellen zu ermitteln.
Bürgermeister Antkowiak berichtet von den Erfahrungen der letzten Zählung durch die ZOV aus dem Jahr 2017. Erste Stadträtin Götz teilt mit, dass eine automatische Zählung durch die ZOV möglich ist, um detailliertere Zahlen zu bekommen. Ein Auftrag an ein Planungsbüro für die Zählung soll erfolgen. Erste Gespräche dazu mit dem Amt fanden bereits statt.
Es herrscht Einvernehmen, die Liste zu ergänzen in der Rubrik
Technische Ausstattung der Fahrzeuge: Die Fahrzeuge sollen mit einer
automatischen Zählvorrichtung ausgestattet werden, die die Erfassung der
reellen Fahrgäste über einen Zeitraum von 5 Jahren ermöglicht.
Der Antragsteller stellt abschließend fest, dass damit der Antrag abgearbeitet ist und erklärt diesen für erledigt.