Antragstext:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, bei den im Stadtgebiet bestehenden Kleingärten, die gemäß § 1 (1) Satz 1 und 2 des Bundeskleingartengesetzes

 

  1. dem Nutzer (Kleingärtner) zur nichterwerbsmäßigen gärtnerischen Nutzung, insbesondere zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf, und zur Erholung dienen (kleingärtnerische Nutzung) und
  2. in einer Anlage liegen, in der mehrere Einzelgärten mit gemeinschaftlichen Einrichtungen, zum Beispiel Wegen, Spielflächen und Vereinshäusern, zusammengefasst sind (Kleingartenanlage), den ggf. laut Wartelisten bestehenden Bedarf an Pachtnutzungsflächen zu ermitteln.

 

Darüber hinaus ist festzustellen, wo im Stadtgebiet, gemäß Empfehlung der Hessischen Umweltministerin, geeignete neue Flächen zur kleingärtnerischen Nutzung ausgewiesen und in Bebauungsplänen abgesichert werden können.

 

 

Dem Prüfantrag wurde Folge geleistet und Frau Magic hält eine Präsentation zur Zusammenstellung der Ergebnisse.

 

Nach kurzer Diskussion wird der Antrag für erledigt erklärt.