Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bei allen künftigen städtischen oder durch die Stadt zu genehmigenden Veranstaltungen für eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen zu sorgen, bzw. diese mit externen Veranstaltern zu vereinbaren. Dazu sind z.B. barrierefreie Erreichbarkeit, Sitzgelegenheiten, Rollstuhlplätze, etc. sicherzustellen.

 

 

Mitglied Haizmann stellt den Antrag vor und begründet diesen. Er nimmt hierbei Bezug auf die Konzert-Veranstaltungsreihe auf der Seewiese in diesem Sommer.

 

Herr Pfeffer vom Konzertbüro Bahl GmbH nimmt zu dieser Veranstaltungsreihe Stellung. Demnach ist das Konzertbüro Bahl sehr um eine angemessene Inklusion bemüht. Zur Bekräftigung übergibt er den Ausschussmitgliedern einen Zeitungsausschnitt mit einem Leserbrief (Anlage 1). Bei den Veranstaltungen in Friedberg war ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer vorhanden. Begleitpersonen hatten kostenlosen Eintritt. Es standen kostenlos Leih-Rollstühle zur Verfügung. Behindertentoiletten waren ausreichend vorhanden. Aufgrund der gesetzlichen, brandschutzrechtlichen Vorschriften ist die Mitnahme von Rollatoren grundsätzlich – und zwar deutschlandweit – verboten. Maßgeblich und ausschlaggebend sind eine erforderliche Entfluchtung im Notfall. Eine bestuhlte Durchführung solcher Konzerte/Veranstaltungen sind auf der Seewiese wirtschaftlich nicht möglich.

 

An dem anschließenden inhaltlichen Austausch beteiligen sich fast alle Ausschussmitglieder sowie der Bürgermeister. Hierbei werden Abänderungen des Antrages vorgeschlagen.

 

Ausschussvorsitzende Pfannmüller lässt über die nun wie folgt lautende Beschlussvorlage abstimmen.

 

Beschluss in Abänderung:

 

Der Magistrat wird beauftragt, bei allen künftigen städtischen oder durch die Stadt zu genehmigenden Veranstaltungen für eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderung – unter Einbeziehung der/des künftigen Behindertenbeauftragten (m, w, d) – zu sorgen, bzw. diese mit externen Veranstaltern zu vereinbaren.

 


 

 


Abstimmungsergebnis: