Sitzung: 12.09.2023 Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Vorlage: 21-26/0846
Antragstext:
Der Magistrat wird beauftragt, bei allen künftigen städtischen oder durch die Stadt zu genehmigenden Veranstaltungen für eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Beeinträchtigungen zu sorgen, bzw. diese mit externen Veranstaltern zu vereinbaren. Dazu sind z.B. barrierefreie Erreichbarkeit, Sitzgelegenheiten, Rollstuhlplätze, etc. sicherzustellen.
Mitglied Haizmann stellt
den Antrag vor und begründet diesen. Er nimmt hierbei Bezug auf die
Konzert-Veranstaltungsreihe auf der Seewiese in diesem Sommer.
Herr Pfeffer vom
Konzertbüro Bahl GmbH nimmt zu dieser Veranstaltungsreihe Stellung. Demnach ist
das Konzertbüro Bahl sehr um eine angemessene Inklusion bemüht. Zur
Bekräftigung übergibt er den Ausschussmitgliedern einen Zeitungsausschnitt mit
einem Leserbrief (Anlage 1). Bei den Veranstaltungen in Friedberg war
ausreichend Platz für Rollstuhlfahrer vorhanden. Begleitpersonen hatten
kostenlosen Eintritt. Es standen kostenlos Leih-Rollstühle zur Verfügung.
Behindertentoiletten waren ausreichend vorhanden. Aufgrund der gesetzlichen,
brandschutzrechtlichen Vorschriften ist die Mitnahme von Rollatoren
grundsätzlich – und zwar deutschlandweit – verboten. Maßgeblich und
ausschlaggebend sind eine erforderliche Entfluchtung im Notfall. Eine bestuhlte
Durchführung solcher Konzerte/Veranstaltungen sind auf der Seewiese
wirtschaftlich nicht möglich.
An dem anschließenden
inhaltlichen Austausch beteiligen sich fast alle Ausschussmitglieder sowie der
Bürgermeister. Hierbei werden Abänderungen des Antrages vorgeschlagen.
Ausschussvorsitzende
Pfannmüller lässt über die nun wie folgt lautende Beschlussvorlage abstimmen.
Beschluss in Abänderung:
Der Magistrat wird
beauftragt, bei allen künftigen städtischen oder durch die Stadt zu genehmigenden
Veranstaltungen für eine angemessene Berücksichtigung der Belange von Menschen
mit Behinderung – unter Einbeziehung
der/des künftigen Behindertenbeauftragten (m, w, d) – zu sorgen, bzw. diese
mit externen Veranstaltern zu vereinbaren.
Abstimmungsergebnis: