Beschluss: zurückgestellt

Antragstext:

 

Der Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen) wird aufgefordert zu prüfen, ob – unter Berücksichtigung der „Richtlinie zur Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger für die Jahre 2023 – 2026“ (hier: vor allem 4. Zuwendungsvoraussetzungen) des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration – eine Personalstelle „Gemeindepflegerin oder Gemeindepfleger“ geschaffen werden kann.

 

 

Ausschussmitglied Wagner stellt den Antrag vor und begründet diesen.

 

Bürgermeister Antkowiak sieht einen entsprechenden Bedarf. Er schlägt jedoch vor, stattdessen einen Drittanbieter (z. B. Diakonie) bei der Schaffung einer solchen Stelle finanziell zu unterstützen. Eine finanzielle Förderung durch das Land Hessen sei ohnehin nicht deckend und nur zeitlich befristet. Bei der Verwaltung ist darüber hinaus eine fachliche Aufsicht nicht gewährleistet.

 

Erste Stadträtin Götz sieht ebenfalls einen solchen Bedarf. Sie spricht sich jedoch für eine grundsätzliche Inanspruchnahme und Ausschöpfung von gegebenen Fördermöglichkeiten aus.

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die Ausschussmitglieder Kirsch-Altena, Wagner und Weiberg.

 

Erste Stadträtin Götz regt an, zunächst die Erfahrungswerte anderer Kommunen bis zur nächsten Sitzung zu erfragen.

 

Ausschussmitglied Wagner begrüßt diesen Vorschlag und benennt die Gemeinden Karben, Wölfersheim und Ober-Mörlen als in Frage kommende Kommunen.

 

Die nächste Antragstellung ist zum 28.02.2024 möglich.

 

Alle weiteren Ausschussmitglieder sind ebenfalls mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise einverstanden.

 

Der Antrag bleibt im Geschäftsgang.