Sitzung: 12.09.2023 Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 21-26/0836
Antragstext:
Der Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen) wird aufgefordert zu prüfen, ob – unter Berücksichtigung der „Richtlinie zur Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger für die Jahre 2023 – 2026“ (hier: vor allem 4. Zuwendungsvoraussetzungen) des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration – eine Personalstelle „Gemeindepflegerin oder Gemeindepfleger“ geschaffen werden kann.
Ausschussmitglied Wagner
stellt den Antrag vor und begründet diesen.
Bürgermeister Antkowiak
sieht einen entsprechenden Bedarf. Er schlägt jedoch vor, stattdessen einen
Drittanbieter (z. B. Diakonie) bei der Schaffung einer solchen Stelle
finanziell zu unterstützen. Eine finanzielle Förderung durch das Land Hessen
sei ohnehin nicht deckend und nur zeitlich befristet. Bei der Verwaltung ist
darüber hinaus eine fachliche Aufsicht nicht gewährleistet.
Erste Stadträtin Götz sieht
ebenfalls einen solchen Bedarf. Sie spricht sich jedoch für eine grundsätzliche
Inanspruchnahme und Ausschöpfung von gegebenen Fördermöglichkeiten aus.
An der anschließenden
Diskussion beteiligen sich die Ausschussmitglieder Kirsch-Altena, Wagner und
Weiberg.
Erste Stadträtin Götz regt
an, zunächst die Erfahrungswerte anderer Kommunen bis zur nächsten Sitzung zu
erfragen.
Ausschussmitglied Wagner
begrüßt diesen Vorschlag und benennt die Gemeinden Karben, Wölfersheim und
Ober-Mörlen als in Frage kommende Kommunen.
Die nächste Antragstellung
ist zum 28.02.2024 möglich.
Alle weiteren
Ausschussmitglieder sind ebenfalls mit der vorgeschlagenen Vorgehensweise
einverstanden.
Der Antrag bleibt im Geschäftsgang.