Beschluss: zurückgestellt

Antragstext:

Der Magistrat wird beauftragt, einen Friedberg-Pass einzuführen.

 

Dieser ermöglicht folgenden Personenkreisen mit Erstwohnsitz in Friedberg eine Ermäßigung um mindestens 50% in den Bereichen Stadtbus, Kultur, Sport, Bildung und Freizeit:

 

1)      Personen, die sich wöchentlich 5 Stunden oder mehr ehrenamtlich engagieren.

2)      Personen mit geringen Einkommen:

 

a)       Empfangenden von Arbeitslosengeld II

b)      Personen, die Sozialhilfe oder Grundsicherung empfangen

c)       Personen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz empfangen

d)      Personen, die Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein haben

e)      Personen, die einen Ausweis der Friedberger Tafel haben

f)        Personen in Haushalten, deren Haushaltsnettoeinkommen unterhalb von 60% des Medianeinkommens für Hessen liegt (Armutsschwelle). (2019: 1093 € für eine Einzelperson, 2300 € für einen Haushalt mit 2 Erwachsenen, 2 Kindern.)

 

Sollte die Stadt Friedberg nicht organisatorisch an den betroffenen Angeboten beteiligt sein, wird die Stadt beauftragt, die Anbieter auf Antrag teilweise oder vollständig für die Ermäßigung zu subventionieren. Hierfür ist ein leistungsgerechtes Budget in den Haushalt einzustellen. Die Ausstellung eines solchen Passes soll kostenlos erfolgen. Die Gültigkeitsdauer sollte 2 Jahre betragen.

 

Bei der Ausgestaltung des Passes ist darauf zu achten, dass regelmäßig Zuschüsse der Stadt nur zum Einsatz kommen, sofern andere Leistungen (wie z.B. Bildungs- und Teilhabepaket, Ermäßigung durch Fachstelle Jugendarbeit des Wetteraukreises, etc.) nicht zur Reduzierung der Kosten um mindestens 50% genügen. In solchen Fällen sind die Leistungen der Stadt nachgelagert zu erbringen.

 

In Fällen erheblicher bürokratischer Aufwendungen kann davon abgewichen werden und eine rein städtische Bezuschussung erfolgen.

 

 

Ausschussmitglied (i. V.) Weiberg nimmt Bezug auf die Beratung dieses Antrages in der Sitzung des JSSSK/014/21-26 am 27.06.2023 und begründet diesen noch einmal. Nach Sichtung der diesbezüglichen Studie des Hessischen Sozialministeriums ist seiner Ansicht nach mit keiner zeitnahen Umsetzung eines solchen Sozialpasses auf Landesebene zu rechnen. Er schlägt eine Abstimmung über den Antrag vor.

 

Bürgermeister Antkowiak verweist auf die vielen Vergünstigungen bei städtischen Angeboten. Des Weiteren gibt er den erhöhten Personalaufwand bei der Verwaltung zur Umsetzung dieses Antrages zu Bedenken.

 

An der lebhaften Diskussion beteiligen sich die Ausschussmitglieder Weiberg, Fenske, Wagner und Haizmann sowie Bürgermeister Antkowiak und Frau Poetsch von der Verwaltung.

 

Hierbei wird unter anderem von den Antragstellern ein erhöhter Arbeits- und Personalaufwand in Frage gestellt.

 

Ausschussmitglied (i. V.) Veith schlägt einen Prüfauftrag an die Verwaltung zur Ermittlung des Arbeits- und Kostenaufwandes bis zur kommenden Sitzung des JSSSK vor.

 

Dieser Vorschlag wird ohne Einwände von den Ausschussmitgliedern angenommen.