Beschluss: verwiesen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

Der Magistrat der Stadt Friedberg (Hessen) wird aufgefordert zu prüfen, ob – unter Berücksichtigung der „Richtlinie zur Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger für die Jahre 2023 – 2026“ (hier: vor allem 4. Zuwendungsvoraussetzungen) des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration – eine Personalstelle „Gemeindepflegerin oder Gemeindepfleger“ geschaffen werden kann.

 

 

Stadtverordneter E. Wagner stellt den Antrag vor und begründet ihn.

 

Bürgermeister Antkowiak teilt mit, dass sich die Verwaltung über das Pro und das Contra zur Einstellung eines/r Gemeindepflegers/in gemacht hat. Er gibt folgende Überlegungen zu Protokoll:

 

Kosten

Die Förderung bezieht sich ausschließlich auf die entstehenden Personalkosten (bis max. 50.000 €/max. 80%) jährlich und endet mit dem 31.12.2026.

Das bedeutet für die Stadt Friedberg fallen (selbst unter der Berücksichtigung der weiteren kleinen Förderung des Wetteraukreises) bis 2026 darüber hinaus folgende Kosten an

-              Die über die Förderung hinausgehenden PK

-              Kosten für Fort- und Weiterbildung

-              Kosten für einen Arbeitsplatz und Dienstfahrzeug

-              Overheadkosten, insbesondere Stellenanteile für Vorgesetzte (und dessen Qualifikation)

Ab dem Jahr 2026 wären dann die kompletten Personalkosten durch die Stadt Friedberg zu tragen.

Darüber hinaus sollte man sich darüber bewusst sein, dass ein vertrauensvoller Umgang und Offenheit nur möglich ist mit einer Kontinuität in der Arbeit mit Menschen, insbesondere mit der besonderen Klientel der älteren Menschen. Somit sollte bei Ausfall immer auch ein Ersatz/eine Vertretung gegeben sein. Um diese kontinuierlich sicherzustellen, ist mit einem weiteren Stellenanteil von mind. 0,4 Stellenanteilen für eine weitere Person zu rechnen. Eine Vertretung innerhalb des Amtes 4 kann nicht sichergestellt werden. Weder gibt es ausreichend Personal, noch besitzt eine der Kolleg*innen die notwendige Qualifikation.

Bei einem Dasein als „Einzelkämpfer“ besteht immer die Gefahr, dass die Aufgabe durch Nichtbesetzung/Ausfall schlicht nicht wahrgenommen wird (siehe MOBS seit ca. einem dreiviertel Jahr).

 

Fachlichkeit

Fördervoraussetzung ist die Einstellung ausschließlich bestimmter Berufsgruppen, von denen es auf dem Markt aktuell wenig qualifizierte Personen gibt. Keiner der Berufe deckt alle Kompetenzen von Haus aus ab, so dass davon auszugehen ist, dass eine umfassende Weiterbildung notwendig ist (alleine schon um das hiesige Hilfesystem kennenzulernen). Um die Person(en) entsprechend fachlich zu begleiten wäre die Abteilungsleitung ebenfalls in eine Fortbildungsplanung mit einzubeziehen.

 

Bürgermeister Antkowiak befürwortet den Ansatz einer niedrigschwelligen aufsuchenden Unterstützung von älteren Menschen. Eine Möglichkeit könnte sein, einen freien Träger, welcher bereits engagiert in der Altenhilfe ist und über die notwendige Fachlichkeit verfügt über einen entsprechenden Zuschuss (z.B. Kosten einer halben Stelle) auszustatten um diese Aufgabe für die Stadt Friedberg wahrzunehmen.

 

 

Stadtverordneter Stoll beantragt, den Antrag in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur zu verweisen.

 

Stadtverordneter Durchdewald beantragt den Verweis in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur sowie in den Haupt- und Finanzausschuss.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender stellt sodann fest, dass kein Widerspruch vonseiten der Stadtverordnetenversammlung ergeht, den Antrag in den Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur sowie in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

 

Stadtverordneter B. Wagner nimmt an der Abstimmung nicht teil.

 


 

 


Abstimmungsergebnis: