Stadtverordnetenvorsteher Hollender teilt mit, dass es im Stadtgebiet sehr häufig zu einer Zweckentfremdung privater Garagen kommt, der einen erhöhten Parkdruck im öffentlichen Raum zur Folge habe. Die Ausschussmitglieder Ertl, Bansemer und Mewes bestätigen diesen Eindruck.

Amtsleiter Schlerf gibt den Hinweis, dass das Kreisbauamt bei Verstößen gegen Bebauungspläne zuständig ist und die Kontrolle der Garagen Aufgabe den Baukontrolleuren des Wetteraukreises obliegt.