Ortsvorsteher Dr. Rack berichtet, dass die zuständige Kreisbehörde weitere Grundstückseigentümer aufgefordert hat, die Zaunanlagen etc. auf Grundstücken außerhalb des Ortsgebietes zu entfernen. Laut eines - durch einen betroffenen Bürger - eingeschalteten Rechtsanwalts, sei ein Widerspruch zwar rechtlich statthaft, aber wenig aussichtsreich. Der Ortsvorsteher hatte beim ersten Bekanntwerden dieser Maßnahmen des Wetteraukreises bei der zuständigen Stelle einen Gesprächstermin mit den betroffenen Anrainern mit dem Ziel verträglicher Regelungen angeregt. Eine solche Zusammenkunft aber wurde seitens des Kreises abgelehnt.