Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussentwurf:

Der Bildung von Haushaltsausgaberesten im Ergebnishaushalt sowie im Finanzhaushalt 2022 der Stadt Friedberg (Hessen) sowie deren Übertragung ins Haushaltsjahr 2023 gemäß Anlage wird zugestimmt.

 

 

 

Erste Stadträtin Götz stellt die Beschlussvorlage vor, die der Magistrat beschlossen hat und die dem Ausschuss zur Kenntnisnahme vorliegt und nimmt zu Fragen Stellung.

 

An der ausführlichen Beratung nehmen mit Wortmeldungen teil die Ausschussmitglieder Durchdewald, Dr. Rack, Stiller, Haub und Dr. Saltzwedel.

 

Auf Nachfragen von Ausschussmitglied Durchdewald teilt Erste Stadträtin Götz mit, dass Fort- und Weiterbildungen im Bereich Kita (s. Seite 1) während der Corona-Pandemie nicht stattfinden konnten und dass aktuelle Angebote teilweise nicht den Bedarf decken oder aufgrund der Personalsituation nicht wahrgenommen werden können.

 

Sie teilt weiterhin mit, dass die Bezeichnung „Kita Taunusstraße“ (s. Seite 3) bestehen bleibt, da Gremienbeschlüsse sich auf diese Haushaltsposition beziehen zwecks Umschichtung von Finanzmitteln und somit eine Umbenennung haushaltstechnisch nicht möglich ist.

 

Auf Nachfragen von Ausschussmitglied Durchdewald zur Umsetzung der ÖPNV-Umschichtung teilt Bürgermeister Antkowiak mit, dass der Haltestellen-Umbau sukzessive erfolgt durch Mittelübertragung in 2023 und 2024, so dass eine Nachmeldung für das Jahr 2023 nicht erforderlich ist.

 

Weiterhin teilt er mit, dass das Brückenbauwerk im Kühlen Grund (s. vorletzte Seite) mit einem Antirutschbelag versehen wurde und dass die Finanzmittel für die Fahrradabstellanlage in Dorheim (s. letzte Seite) wie bei anderen noch in Planung befindlichen Projekten 3 Jahre zur Verfügung stehen.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Stiller zur möglichen Umsetzung weiterer in Planung befindlicher Projekte antwortet Erste Stadträtin Götz, dass aufgrund des strengen Maßstabs Rücksprachen mit dem jeweiligen Fachamt über die Planung und realistische Entwicklung von Maßnahmen erforderlich sind.

 

Weiterhin teilt sie mit, dass für Zuschüsse zu Projekten freier Träger eine Schlussabrechnung vom freien Träger vorgelegt werden muss.

 

Auf die Frage von Ausschussmitglied Dr. Rack zu Geldern für einen käuflichen Grundstückserwerb antwortet Bürgermeister Antkowiak, dass im Rahmen eines geplanten Gebäudeankaufs für das CreaLab ein Gutachten für die realistische Wertermittlung beauftragt wurde.

 

Weiterhin teilt er mit, dass sich der Baukostenzuschuss für das Alte Hallenbad in Höhe von 1,8 Millionen periodisch um 1 Jahr verschiebt.

 

Die Frage von Ausschussmitglied Stiller, ob die Vorlage in der Bürgerinformation veröffentlicht wird, bejaht Amtsleiter Böhmerl und sagt zu, diese Anfrage an seinen Nachfolger im Fachbereich Finanzen, Fachbereichsleiter Schuhmann, weiterzuleiten.

 

Ausschussmitglied Durchdewald fragt, ob Mittel ausgegeben werden, ohne Kontrolle darüber zu haben, wie z.B. ein Trägerzuschuss für den Deutschen Kinderschutzbund. Erste Stadträtin teilt mit, dass es sich nicht um eine Kita handelt und dass es sich um eine freiwillige Leistung handelt, zu der die Stadt Friedberg nicht verpflichtet ist. Grundlage dafür ist ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung. Grundsätzlich liegt die Zuständigkeit beim Wetteraukreis.

 

Ausschussmitglied Haub bittet darum, bei der nächsten Haushaltsberatung die jeweilige Position zur Kostenstelle hinzuzufügen. Erste Stadträtin Götz teilt mit, dass dies im Software-Programm nicht möglich ist. Sie sagt zu, dass die Anfrage an den Software-Anbieter ekom21 weitergegeben wird.

 

Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, schließt Ausschussvorsitzender Wagner den Tagesordnungspunkt.

 

Die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses nehmen die Vorlage zur Kenntnis.