Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

Der Magistrat wird gebeten:

 

-wirksame Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und Radfahrenden in dem Erholungsbereich zu schaffen, insbesondere den gewerblichen Verkehr (s.o.) wirksam zu beschränken und zu verhindern. Entsprechende Bestreifungen durch das Ordnungsamt –auch in den Abendstunden und am Wochenende–  sind vorzusehen.

 

-den privaten einzuschränken (nur auf die dortigen Anwohner) und insb. den gewerblichen Kfz-Verkehr zu verhindern.

 

-das Aufstellen von Werbeplakaten und sonstiger visueller und akustischer Werbung zu verbieten und somit den Naherholungs- und Naturraum-Charakter des Gebiets zu stärken.

 

-Die Verpflichtung zum Abstellen von Müllsammelbehältern auf Privatgrundstücken durchzusetzen.

 

 

Antragsvorstellung durch Ortsbeiratsmitglied Müller. Durch Beschilderung für Lieferverkehr würden Gäste aufgefordert, mit dem Auto anzureisen, sagt Ortsbeiratsmitglied Jensch. Sie fordert eine Demontage der Schilder. Ortsbeiratsmitglied Scheunert berichtet, dass der Zustand nur dadurch entstanden ist, da die Holzbrücke saniert wurde; die Umleitung wurde nur freigegeben, weil die Brücke nicht befahrbar war. Ortsbeiratsmitglied Fleck teilt mit, dass eine Sonderregelung für behinderte Menschen wünschenswert sei, dass diese vor der Tür ein- und aussteigen können. Ortsbeiratsmitglied Jensch stellt sich einen Parkplatz am Ende der Straße Vorstadt zum Garten vor. Laut Landschaftsplan sollte der Innenhof Freifläche sein, erklärt Ortsvorsteher Mewes. Ortsbeiratsmitglied Müller fragt sich, ob das Werbeplakat aufgestellt werden darf, welches seit Wochen aufgestellt ist. Es besteht der Wunsch nach mehr Durchsetzung durch das Ordnungsamt.

 

 

Beschluss:

 

Der Magistrat wird gebeten:

 

-wirksame Maßnahmen zum Schutz der Fußgänger und Radfahrenden in dem Erholungsbereich zu schaffen, insbesondere den gewerblichen Verkehr (s.o.) wirksam zu beschränken und zu verhindern. Entsprechende Bestreifungen durch das Ordnungsamt –auch in den Abendstunden und am Wochenende–  sind vorzusehen.

 

-den privaten einzuschränken (nur auf die dortigen Anwohner) und insb. den gewerblichen Kfz-Verkehr zu verhindern.

 

-das Aufstellen von Werbeplakaten und sonstiger visueller und akustischer Werbung zu verbieten und somit den Naherholungs- und Naturraum-Charakter des Gebiets zu stärken.

 

-Die Verpflichtung zum Abstellen von Müllsammelbehältern auf Privatgrundstücken durchzusetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis: