Antragstext:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über den Erwerb von Teilflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 20.000 m² auf dem ehemaligen Kasernengelände für den sozialen Wohnungsbau aufzunehmen.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung liegt die Beschlussfassung des bisherigen Gremienverlaufs vor (Anlage 6). Der Antrag wurde zuletzt zurückgestellt und soll im Geschäftsgang bleiben.

 

Stadtverordneter Fenske berichtet von seinem Änderungsantrag in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.05.2023 und verliest diesen: „Der Magistrat wird aufgefordert, Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) über den Erwerb von Teilflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 20.000 m² Flächen für 80 bis 100 Wohneinheiten auf dem ehemaligen Kasernengelände für den sozialen Wohnungsbau aufzunehmen.“

 

 

Es folgen Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Rack, Weiberg sowie Fenske.

 

Bürgermeister Antkowiak geht auf die vorgetragenen Argumente ein. Er führt aus, dass die BImA keine Verbilligungsrichtlinie gewähren wird.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender teilt mit, dass der Antrag aufgrund der Ausschussberatungen im Geschäftsgang bleibt. Ungeachtet der Zurückstellung liest Stadtverordnetenvorsteher Hollender den Änderungsantrag von Stadtverordneten Fenske noch einmal vor, der daraufhin eine Sitzungsunterbrechung beantragt.

 

Die Sitzung wird von 20:40 bis 20:46 Uhr unterbrochen.

 

Nach der Sitzungsunterbrechung lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Änderungsantrag von Stadtverordneten Fenske abstimmen und stellt folgendes Ergebnis fest:

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich beschlossen

Ja 22  Nein 15  Enthaltung 4

 

 

Beschluss in Abänderung:

 

„Der Magistrat wird aufgefordert, Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilien (BImA) über den Erwerb von Flächen für 80 bis 100 Wohneinheiten auf dem ehemaligen Kasernengelände für den sozialen Wohnungsbau aufzunehmen.“

 

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender stellt fest, dass aufgrund der bisherigen Ausschussberatungen der Antrag dennoch im Geschäftsgang bleibt.