Antragstext:
Der Magistrat wird aufgefordert, Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über den Erwerb von Teilflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 20.000 m² auf dem ehemaligen Kasernengelände für den sozialen Wohnungsbau aufzunehmen.
Der Stadtverordnetenversammlung liegt
die Beschlussfassung des bisherigen Gremienverlaufs vor (Anlage 6). Der Antrag
wurde zuletzt zurückgestellt und soll im Geschäftsgang bleiben.
Stadtverordneter Fenske berichtet von seinem Änderungsantrag in der
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.05.2023 und verliest diesen:
„Der Magistrat wird aufgefordert, Verhandlungen mit der Bundesanstalt für
Immobilien (BImA) über den Erwerb von Teilflächen mit einer Gesamtfläche von
ca. 20.000 m² Flächen für 80 bis 100
Wohneinheiten auf dem ehemaligen Kasernengelände für den sozialen
Wohnungsbau aufzunehmen.“
Es folgen Wortmeldungen der
Stadtverordneten Dr. Rack, Weiberg sowie Fenske.
Bürgermeister Antkowiak
geht auf die vorgetragenen Argumente ein. Er führt aus, dass die BImA keine
Verbilligungsrichtlinie gewähren wird.
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender teilt mit, dass der Antrag aufgrund der Ausschussberatungen im
Geschäftsgang bleibt. Ungeachtet der Zurückstellung liest
Stadtverordnetenvorsteher Hollender den Änderungsantrag von Stadtverordneten
Fenske noch einmal vor, der daraufhin eine Sitzungsunterbrechung beantragt.
Die Sitzung wird von 20:40
bis 20:46 Uhr unterbrochen.
Nach der
Sitzungsunterbrechung lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den
Änderungsantrag von Stadtverordneten Fenske abstimmen und stellt folgendes
Ergebnis fest:
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 22 Nein
15 Enthaltung 4
Beschluss in Abänderung:
„Der
Magistrat wird aufgefordert, Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilien
(BImA) über den Erwerb von Flächen für
80 bis 100 Wohneinheiten auf dem ehemaligen Kasernengelände für den
sozialen Wohnungsbau aufzunehmen.“
Stadtverordnetenvorsteher Hollender stellt fest, dass aufgrund der
bisherigen Ausschussberatungen der Antrag dennoch im Geschäftsgang bleibt.