Sitzung: 11.05.2023 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0774
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen und stellt daraufhin
folgendes Ergebnis fest:
Beschluss
(1)
Die in der Anlage 1 befindlichen
Beschlussempfehlungen zu den im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und
sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen
Stellungnahmen mit Hinweisen und Anregungen werden als Stellungnahmen der Stadt
Friedberg und somit als Abwägung i.S.d. § 1 Abs. 7 BauGB beschlossen.
(2)
Der Entwurf des Bebauungsplanes und die Begründung
sind in der, gemäß der Anlage 2 bis Anlage 8, geänderten Fassung nach § 3 Abs.
2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstige Träger
öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.
Stadtverordneter Stoll
nimmt nicht an der Abstimmung teil.
Abstimmungsergebnis: