Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschlussentwurf:

 

1.       Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Stadt, die die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen berühren, wird ein Jugendrat eingerichtet. 

2.       Der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung für den Jugendrat der Stadt Friedberg (Hessen) wird zugestimmt.

 

 

 

Erste Stadträtin Götz erläutert die Beschlussvorlage und beantwortet Fragen der Mitglieder.

 

Im Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur wurde in der Geschäftsordnung eine redaktionelle Ergänzung vorgenommen („Kinder und“), die den Ausschussmitgliedern nun als Beschlussgrundlage vorliegt.

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die Ausschussmitglieder Güssgen-Ackva, Dr. Saltzwedel, Götz, Fenske, Weiberg und Dr. Rack. Die umfassend ausgearbeitete Vorlage wird von mehreren Mitgliedern gelobt.

 

Mitglied Dr. Saltzwedel beantragt, die drei folgenden Änderungen vorzunehmen:

 

-       „Präzisierung der Geschäftsordnung § 2 (2):

Wahlberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in Friedberg (Hessen) haben und am letzten Tag des Monats, in dem der Jugendrat gewählt wird die letzte Stimmabgabemöglichkeit für die Wahl des Jugendrates besteht, mindestens 13 Jahre und höchstens 17 Jahre alt sind.“

 

-       Vereinfachen der Wahl und Vermeiden von ungültigen Stimmzetteln bei § 2 (6):

„[…] Jede*r Wahlberechtigte hat mindestens 8 und maximal 15 Stimmen. […]“

 

-       Sprachliche Vereinheitlichung:

o    in § 1 (7): „Der Jugendrat erhält eine Betreuung Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft aus dem Amtsbereich 4, nachfolgend „Verwaltung“ genannt.“

o    In § 9 (2): „Der oder die pädagogische Betreuer*in, welche*r Die pädagogische Fachkraft, die gleichzeitig als Schriftführer*in fungiert, hat in den Sitzungen des Jugendrates Rederecht.“

 

 

Erste Stadträtin Götz erläutert, dass die erstgenannte Änderung rechtlich nicht erforderlich ist, jedoch auf Wunsch auch ohne Schaden Verwendung finden kann. Auch mit den beiden weiteren Änderungsvorschlägen erklärt sie sich einverstanden.

 

Im Anschluss wird über die Vorlage mit der Anlage (Geschäftsordnung) in der Fassung des JSSSK-Ausschusses und unter Berücksichtigung der drei vorgeschlagenen Änderungen abgestimmt.

 

Beschluss:

 

 

  1. Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Stadt, die die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen berühren, wird ein Jugendrat eingerichtet.
  2. Der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung für den Jugendrat der Stadt Friedberg (Hessen) wird zugestimmt.

 

 

Zu berücksichtigen sind die redaktionellen Änderungen in der Anlage vom Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur („Kinder und Jugendliche“) sowie die folgenden redaktionellen Änderungen:

 

-       „Präzisierung der Geschäftsordnung § 2 (2):

Wahlberechtigt sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in Friedberg (Hessen) haben und am letzten Tag des Monats, in dem der Jugendrat gewählt wird die letzte Stimmabgabemöglichkeit für die Wahl des Jugendrates besteht, mindestens 13 Jahre und höchstens 17 Jahre alt sind.“

 

-       Vereinfachen der Wahl und Vermeiden von ungültigen Stimmzetteln bei § 2 (6):

„[…] Jede*r Wahlberechtigte hat mindestens 8 und maximal 15 Stimmen. […]“

 

-       Sprachliche Vereinheitlichung:

o    in § 1 (7): „Der Jugendrat erhält eine Betreuung Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft aus dem Amtsbereich 4, nachfolgend „Verwaltung“ genannt.“

o    In § 9 (2): „Der oder die pädagogische Betreuer*in, welche*r Die pädagogische Fachkraft, die gleichzeitig als Schriftführer*in fungiert, hat in den Sitzungen des Jugendrates Rederecht.“

 

 

 


Abstimmungsergebnis: