Sitzung: 03.05.2023 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0764
Beschlussentwurf:
1. Zur
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Stadt,
die die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen berühren, wird ein
Jugendrat eingerichtet.
2. Der
als Anlage beigefügten Geschäftsordnung für den Jugendrat der Stadt Friedberg
(Hessen) wird zugestimmt.
Erste Stadträtin Götz
erläutert die Beschlussvorlage und beantwortet Fragen der Mitglieder.
Im Ausschuss für Jugend,
Soziales, Senioren, Sport und Kultur wurde in der Geschäftsordnung eine
redaktionelle Ergänzung vorgenommen („Kinder und“), die den
Ausschussmitgliedern nun als Beschlussgrundlage vorliegt.
An der anschließenden
Diskussion beteiligen sich die Ausschussmitglieder Güssgen-Ackva, Dr.
Saltzwedel, Götz, Fenske, Weiberg und Dr. Rack. Die umfassend ausgearbeitete
Vorlage wird von mehreren Mitgliedern gelobt.
Mitglied Dr. Saltzwedel
beantragt, die drei folgenden Änderungen vorzunehmen:
-
„Präzisierung der
Geschäftsordnung § 2 (2):
Wahlberechtigt
sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in Friedberg (Hessen)
haben und am letzten Tag des Monats, in dem der
Jugendrat gewählt wird die letzte
Stimmabgabemöglichkeit für die Wahl des Jugendrates besteht, mindestens 13
Jahre und höchstens 17 Jahre alt sind.“
-
Vereinfachen der Wahl
und Vermeiden von ungültigen Stimmzetteln bei § 2 (6):
„[…] Jede*r
Wahlberechtigte hat mindestens 8 und
maximal 15 Stimmen. […]“
-
Sprachliche
Vereinheitlichung:
o
in
§ 1 (7): „Der Jugendrat erhält eine Betreuung
Begleitung durch eine pädagogische
Fachkraft aus dem Amtsbereich 4, nachfolgend „Verwaltung“ genannt.“
o
In
§ 9 (2): „Der oder die pädagogische
Betreuer*in, welche*r Die
pädagogische Fachkraft, die gleichzeitig als Schriftführer*in fungiert, hat
in den Sitzungen des Jugendrates Rederecht.“
Erste Stadträtin Götz
erläutert, dass die erstgenannte Änderung rechtlich nicht erforderlich ist,
jedoch auf Wunsch auch ohne Schaden Verwendung finden kann. Auch mit den beiden
weiteren Änderungsvorschlägen erklärt sie sich einverstanden.
Im Anschluss wird über die
Vorlage mit der Anlage (Geschäftsordnung) in
der Fassung des JSSSK-Ausschusses und unter Berücksichtigung der drei
vorgeschlagenen Änderungen abgestimmt.
Beschluss:
- Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und
Vorhaben der Stadt, die die Interessen und Belange von Kindern und
Jugendlichen berühren, wird ein Jugendrat eingerichtet.
- Der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung für den Jugendrat der
Stadt Friedberg (Hessen) wird zugestimmt.
Zu berücksichtigen sind die
redaktionellen Änderungen in der Anlage vom Ausschuss für Jugend, Soziales,
Senioren, Sport und Kultur („Kinder und
Jugendliche“) sowie die folgenden redaktionellen Änderungen:
-
„Präzisierung der
Geschäftsordnung § 2 (2):
Wahlberechtigt
sind Kinder und Jugendliche, die ihren Hauptwohnsitz in Friedberg (Hessen)
haben und am letzten Tag des Monats, in dem der
Jugendrat gewählt wird die letzte
Stimmabgabemöglichkeit für die Wahl des Jugendrates besteht, mindestens 13
Jahre und höchstens 17 Jahre alt sind.“
-
Vereinfachen der Wahl
und Vermeiden von ungültigen Stimmzetteln bei § 2 (6):
„[…] Jede*r
Wahlberechtigte hat mindestens 8 und
maximal 15 Stimmen. […]“
-
Sprachliche
Vereinheitlichung:
o
in
§ 1 (7): „Der Jugendrat erhält eine Betreuung
Begleitung durch eine pädagogische
Fachkraft aus dem Amtsbereich 4, nachfolgend „Verwaltung“ genannt.“
o
In
§ 9 (2): „Der oder die pädagogische
Betreuer*in, welche*r Die
pädagogische Fachkraft, die gleichzeitig als Schriftführer*in fungiert, hat
in den Sitzungen des Jugendrates Rederecht.“
Abstimmungsergebnis: