Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach 21 Jahren eine Anpassung aller in der Entschädigungssatzung aufgeführten Abgeltungen und Aufwandsentschädigungen auf der Basis des Lebenshaltungsindex für die Jahre von 2002 bis 2021 um ca. 30 % ab dem 01.01.2023. Zudem soll eine Index-Regelung, analog des § 7 der Bad Nauheimer Entschädigungssatzung aufgenommen werden, die ab dem gleichen Zeitpunkt gilt. Daher beantragen wir, die Haushaltsstelle 6131000 um 40.000 € von 140.000 € auf 180.000 € zu erhöhen.
Ausschussmitglied
Durchdewald erläutert seinen Antrag und stellt hierzu folgenden
Ergänzungsantrag:
Die
vorgenannten Euro-Beträge werden jährlich zu Jahresbeginn in Höhe des amtlich
festgestellten Index der Lebenshaltungskosten (Inflationsrate) – auf- oder
abgerundet auf volle Euro-Beträge, sofern sich die Inflationsrate um mindestens
10% verändert hat. Die vom Magistrat errechneten neuen Sätze werden durch das
vorsitzende Mitglied der Stadtverordnetenversammlung dem Ältestenrat bekannt
gegeben sowie der Entschädigungssatzung nachrichtlich beigefügt.
An der anschließenden
Diskussion beteiligen sich die Ausschussmitglieder Haub, Güssgen-Ackva, Fenske,
Weiberg, Dr. Rack, Dr. Saltzwedel sowie Bürgermeister Antkowiak.
Ausschussmitglied
Güssgen-Ackva regt an, den Antrag erst für die nächste Wahlperiode wirken zu
lassen.
Weiterhin wird von
Ausschussmitglied Haub vorgeschlagen, die monatlichen Sitzungspauschalen z.B.
bei den Ortsbeiräten zu streichen.
Es herrscht Konsens
darüber, dass der Antrag im Geschäftsgang verbleiben und die vorgeschlagenen
Änderungen in eine überarbeitete Fassung eingearbeitet werden sollen. Die
überarbeitete Version wird dann dem Ältestenrat vorgestellt.
Eine Abstimmung erfolgt nicht.