Antragstext:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt nach 21 Jahren eine Anpassung aller in der Entschädigungssatzung aufgeführten Abgeltungen und Aufwandsentschädigungen auf der Basis des Lebenshaltungsindex für die Jahre von 2002 bis 2021 um ca. 30 % ab dem 01.01.2023. Zudem soll eine Index-Regelung, analog des § 7 der Bad Nauheimer Entschädigungssatzung aufgenommen werden, die ab dem gleichen Zeitpunkt gilt. Daher beantragen wir, die Haushaltsstelle 6131000 um 40.000 € von 140.000 € auf 180.000 € zu erhöhen.

 

 

Ausschussmitglied Durchdewald erläutert seinen Antrag und stellt hierzu folgenden Ergänzungsantrag:

 

Die vorgenannten Euro-Beträge werden jährlich zu Jahresbeginn in Höhe des amtlich festgestellten Index der Lebenshaltungskosten (Inflationsrate) – auf- oder abgerundet auf volle Euro-Beträge, sofern sich die Inflationsrate um mindestens 10% verändert hat. Die vom Magistrat errechneten neuen Sätze werden durch das vorsitzende Mitglied der Stadtverordnetenversammlung dem Ältestenrat bekannt gegeben sowie der Entschädigungssatzung nachrichtlich beigefügt.

 

 

An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die Ausschussmitglieder Haub, Güssgen-Ackva, Fenske, Weiberg, Dr. Rack, Dr. Saltzwedel sowie Bürgermeister Antkowiak.

 

Ausschussmitglied Güssgen-Ackva regt an, den Antrag erst für die nächste Wahlperiode wirken zu lassen.

 

Weiterhin wird von Ausschussmitglied Haub vorgeschlagen, die monatlichen Sitzungspauschalen z.B. bei den Ortsbeiräten zu streichen.

 

Es herrscht Konsens darüber, dass der Antrag im Geschäftsgang verbleiben und die vorgeschlagenen Änderungen in eine überarbeitete Fassung eingearbeitet werden sollen. Die überarbeitete Version wird dann dem Ältestenrat vorgestellt.

 

Eine Abstimmung erfolgt nicht.