Sitzung: 27.04.2023 Ausschuss für Stadtentwicklung
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 4, Enthaltungen: 3
Bürgermeister Antkowiak informiert über die
Vorlage.
Ausschussvorsitzender Pabst leitet die Abstimmung.
Beschluss:
1.) Die Verwaltung wird
beauftragt, einen Mietvertrag zur Anmietung des ehemaligen Cafés Novum in der
Schnurgasse 2 zzgl. Erweiterungsfläche abzuschließen.
Die dadurch anfallenden
Mietkosten inkl. Nebenkosten für das laufende Haushaltsjahr 2023 belaufen sich
auf insgesamt 24.847,20 € brutto. Die Anmietung soll durch die Stabsstelle
Stadthalle und Bürgerhäuser erfolgen, da diese vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Da für die Anmietung der
Räumlichkeiten keine Mittel im Haushaltsplan 2023 vorgesehen sind, werden die
Mittel im Zuge einer außerplanmäßigen Ausgabe bewilligt und bereitgestellt. Die
Deckung der Mietausgaben für das Jahr 2023 erfolgt durch die Kostenstelle
6.610000 „Stadtplanung“, Sachkonto 6139001 „sonstige weitere Fremdleistungen -
Planungskosten“.
Für die Herrichtung der
Räumlichkeiten werden im Haushaltsjahr 2023 für die Renovierung und notwendigen
Umbaumaßnahmen weitere Mittel in Höhe von ca. 17.000 € benötigt. Auch hier
handelt es sich um eine außerplanmäßige Ausgabe, deren Deckung durch die Kostenstelle
6.610000 „Stadtplanung“, Sachkonto 6139001 „sonstige weitere Fremdleistungen -
Planungskosten“, erfolgt.
Zudem fallen für die
Erstausstattung der Touristinformation mit Betriebs- und Geschäftsausstattung
sowie den Einbau einer Glasschiebewand und die Beleuchtung im Haushaltsjahr
2023 Investitionskosten in Höhe von ca. 63.000 € an. Hierbei handelt es sich
ebenfalls um außerplanmäßige Auszahlungen, deren Deckung durch die bei der
Investitionsnummer 4122009 „Brandschutzmaßnahmen Stadthalle“ noch aus dem Jahr
2021 vorhandenen Haushaltsreste erfolgt.
2.) Dem in der folgenden
Sach- und Rechtslage skizzierten Grobkonzept für die Touristinformation mit
Café und den damit verbundenen Kosten, insbesondere für die geplanten
Personaleinstellungen ab 2024 wird zugestimmt.
3.) Die Kostendeckung für
2024 sowie alle weiteren Vertragsjahre hat über die entsprechende
Haushaltsmittelanmeldung der Stabsstelle Stadthalle und Bürgerhäuser zu
erfolgen.
Abstimmungsergebnis: