Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussentwurf:

 

1.       Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Stadt, die die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen berühren, wird ein Jugendrat eingerichtet.

2.       Der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung für den Jugendrat der Stadt Friedberg (Hessen) wird zugestimmt.

 

Vorsitzende Pfannmüller ruft den Tagesordnungspunkt auf. Bürgermeister Antkowiak dankt der Ersten Stadträtin Götz sowie Frau Zehbe und Herrn Hölzinger von der Jugendpflege für die umfangreiche und sehr gute Ausarbeitung. Erste Stadträtin Götz verweist inhaltlich auf die Beschlussvorlage und unterstreicht deren Notwendigkeit im Rahmen der Demokratieförderung. Zur weiteren Erläuterung übergibt sie das Wort an Frau Zehbe von der Jugendpflege.

 

Im Rahmen einer Power-Point-Präsentation stellt Frau Zehbe die avisierte „Jugendpartizipation nach HGO“ dar. Hierbei geht sie unter anderem auf die gesetzliche Grundlage, vorhandene Studien (auszugsweise), das Konzept (z. B. Aufgaben und Rechte, Zusammensetzung, Wahl, Sitzverteilung) sowie das erforderliche Budget ein.

 

Die Mitglieder diskutieren jeweils im Verlauf der Präsentation über verschiedenste Aspekte des Konzeptes – zum Beispiel Anzahl der Sitze, Wahlablauf und -dauer sowie die Begrifflichkeit Jugendliche.

 

Mitglied Haizmann schlägt vor, über Nr. 1 und 2 im Beschlusstext einzeln abzustimmen. Der Geschäftsordnung in dieser Form könne er aufgrund der dort verwendeten Begrifflichkeit „Jugendliche“ nicht zustimmen, da 13-Jährige rechtlich keine Jugendlichen, sondern Kinder seien. Erste Stadträtin Götz erläutert, dass im Interesse der textlichen Vereinfachung der Begriff „Jugendliche/r“ bewusst als Sammelbegriff für die wahlberechtigte Altersgruppe der 13 – 17-Jährigen verwendet wurde, auch wenn formalrechtlich junge Menschen erst ab einem Alter von 14 Jahren als „Jugendliche“ bezeichnet würden und 13-Jährige als „Kinder“ einzustufen seien. Die Verwendung des Begriffs in der Geschäftsordnung entspreche zudem auch der tw. in der Fachliteratur verwendeten Begrifflichkeit für diese Altersgruppe. Unabhängig davon bietet sie an, die Worte „Kinder und“ an den betreffenden Textstellen zu ergänzen. Hiermit ist Mitglied Haizmann einverstanden.

 

Die Ausschussvorsitzende dankt der Ersten Stadträtin sowie den Verwaltungsmitarbeitenden für die umfassende Präsentation und Vorlage und lässt den Ausschuss über die Beschlussvorlage Nr. 21-26/0764 unverändert abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.              Zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Stadt, die die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen berühren, wird ein Jugendrat eingerichtet.

2.              Der als Anlage beigefügten Geschäftsordnung für den Jugendrat der Stadt Friedberg (Hessen) wird zugestimmt.

 


Abstimmungsergebnis: