Sitzung: 25.04.2023 Ausschuss für Jugend, Soziales, Senioren, Sport und Kultur
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 21-26/0764
Beschlussentwurf:
1. Zur
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Stadt,
die die Interessen und Belange von Kindern und Jugendlichen berühren, wird ein
Jugendrat eingerichtet.
2. Der
als Anlage beigefügten Geschäftsordnung für den Jugendrat der Stadt Friedberg
(Hessen) wird zugestimmt.
Vorsitzende Pfannmüller
ruft den Tagesordnungspunkt auf. Bürgermeister Antkowiak dankt der Ersten
Stadträtin Götz sowie Frau Zehbe und Herrn Hölzinger von der Jugendpflege für
die umfangreiche und sehr gute Ausarbeitung. Erste Stadträtin Götz verweist
inhaltlich auf die Beschlussvorlage und unterstreicht deren Notwendigkeit im
Rahmen der Demokratieförderung. Zur weiteren Erläuterung übergibt sie das Wort
an Frau Zehbe von der Jugendpflege.
Im Rahmen einer
Power-Point-Präsentation stellt Frau Zehbe die avisierte „Jugendpartizipation
nach HGO“ dar. Hierbei geht sie unter anderem auf die gesetzliche Grundlage,
vorhandene Studien (auszugsweise), das Konzept (z. B. Aufgaben und Rechte,
Zusammensetzung, Wahl, Sitzverteilung) sowie das erforderliche Budget ein.
Die Mitglieder diskutieren
jeweils im Verlauf der Präsentation über verschiedenste Aspekte des Konzeptes –
zum Beispiel Anzahl der Sitze, Wahlablauf und -dauer sowie die Begrifflichkeit
Jugendliche.
Mitglied Haizmann schlägt
vor, über Nr. 1 und 2 im Beschlusstext einzeln abzustimmen. Der
Geschäftsordnung in dieser Form könne er aufgrund der dort verwendeten
Begrifflichkeit „Jugendliche“ nicht zustimmen, da 13-Jährige rechtlich keine
Jugendlichen, sondern Kinder seien. Erste Stadträtin Götz erläutert, dass im Interesse der textlichen
Vereinfachung der Begriff „Jugendliche/r“ bewusst als Sammelbegriff für die
wahlberechtigte Altersgruppe der 13 – 17-Jährigen verwendet wurde, auch wenn
formalrechtlich junge Menschen erst ab einem Alter von 14 Jahren als
„Jugendliche“ bezeichnet würden und 13-Jährige als „Kinder“ einzustufen seien.
Die Verwendung des Begriffs in der Geschäftsordnung entspreche zudem auch der
tw. in der Fachliteratur verwendeten Begrifflichkeit für diese Altersgruppe.
Unabhängig davon bietet sie an, die Worte „Kinder und“ an den betreffenden
Textstellen zu ergänzen. Hiermit ist Mitglied Haizmann
einverstanden.
Die
Ausschussvorsitzende dankt der Ersten Stadträtin sowie den
Verwaltungsmitarbeitenden für die umfassende Präsentation und Vorlage und lässt
den Ausschuss über die Beschlussvorlage Nr. 21-26/0764 unverändert abstimmen.
Beschluss:
1.
Zur Beteiligung von Kindern und
Jugendlichen bei Planungen und Vorhaben der Stadt, die die Interessen und
Belange von Kindern und Jugendlichen berühren, wird ein Jugendrat eingerichtet.
2.
Der als Anlage beigefügten
Geschäftsordnung für den Jugendrat der Stadt Friedberg (Hessen) wird
zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: