Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Kosten für die Planung und Errichtung eines Regenwasserrückhaltebeckens im Bereich des Leihgrabens/Seebachs oberhalb der L3134/Rosbacher Straße im Stadtteil Ockstadt zu ermitteln. Dabei soll auch eine Beteiligung von Landes- und Bundesforst geprüft werden. Die Kosten sind zur finalen Entscheidung über die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens dem Ausschuss für Stadtentwicklung und dem Haupt- und Finanzausschuss bis Oktober 2023 vorzulegen. Die Planung soll in 2024 erfolgen, die Errichtung in 2025.

 

 

Stadtverordneter Wagner stellt den Antrag vor und begründet ihn.

 

Stadtverordnete Friedrich erläutert den Änderungsantrag, der unter Tagesordnungspunkt 3.1 aufgeführt ist. Sie weist darauf hin, dass auch die Ergebnisse der Starkregengefahrenkarte in die Prüfung mit einfließen sollen.

 

Stadtverordneter Stoll teilt für die CDU-Fraktion mit, dem Änderungsantrag folgen zu wollen und den Ursprungsantrag um die Ergänzungen aus dem Änderungsantrag zu erweitern.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt sodann über den Änderungsantrag unter Tagesordnungspunkt 3.1 abstimmen und stellt daraufhin den geänderten Beschluss fest.

 

 

Beschluss in Abänderung:

 

Der Magistrat wird beauftragt, mögliche Standorte für Regenrückhaltebecken im Stadtteil Ockstadt sowie die Kosten für deren Planung und Errichtung zu ermitteln. Hierbei sollen die Ergebnisse der Starkregengefahrenkarte einfließen. Zudem soll geprüft werden, inwieweit eine Kostenbeteiligung von Landes- und Bundesforst möglich ist. Erste Ergebnisse sind den Ausschüssen für Stadtentwicklung und dem HuF bis Oktober 2023 vorzulegen, so dass die Planung 2024, die Umsetzung 2025 erfolgen kann.


 

 

 


Abstimmungsergebnis: