Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 5, Enthaltungen: 2

Antragstext:

 

Der Magistrat wird aufgefordert, Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über den Erwerb von Teilflächen mit einer Gesamtfläche von ca. 20.000 m² auf dem ehemaligen Kasernengelände für den sozialen Wohnungsbau aufzunehmen.

 

 

 

Antragsteller Fenske erläutert den Antrag und betont, dass es nicht um die Erhöhung der Flächen für sozialen Wohnungsbau ginge, sondern um die Schaffung von Flächen in städtischer/öffentlicher Hand.

 

Amtsleiter Brandt trägt eine vertiefende Betrachtung zur Verbilligungsrichtlinie vor, dabei betont er die Schwierigkeit die herzustellenden Wohngebäude in der vorgegebenen Frist von 3-5 Jahren (inkl. Bauleitplanung, Baugenehmigungsprozess und Bau). Zudem gibt er an, dass die Verhandlungen mit der BImA eine weitere Alternative ergeben haben, bei der die Stadt Friedberg zu einem späteren Zeitpunkt bei der BImA Flächen für den sozialen Wohnungsbau erwirbt. Dadurch, dass in diesem Fall aber nicht die Verbilligungsrichtlinie greife, würde die gesetzte Zeitfrist nicht greifen. Aber durch das Einpassen in die Planung wird es eine Durchmischung des Quartiers geben.

Ob dem Entwickler eine Übertragung von Flächen für den sozialen/bezahlbaren Wohnungsbau an die Stadt Friedberg im städtebaulichen Vertrag als Auflage gegeben werden kann, muss noch vergaberechtlich geprüft werden.

 

Nach weiterer Diskussion wird der Antrag wie folgt geändert und zur Abstimmung gebracht.

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Der Magistrat wird gebeten, Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) über den Erwerb von Teilflächen für den sozialen Wohnungsbau, für die Herstellung von max. 120-150 Wohneinheiten (entsprechend max. 20.000 m²) auf dem ehemaligen Kasernengelände aufzunehmen.


 

 

 


Abstimmungsergebnis: