Beschluss: Einstimmig mit Ergänzung beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Ortsbeiratsmitglied Litzinger merkt an, dass unter Punkt 12. Verschiedenes, protokolliert sei, dass der Zweck der Container auf dem Parkplatz des BGH nicht geklärt werden konnte. Der Zweck sei aber festgestellt: Die Container dienen der Einrichtung von Heizstuben und stehen verladefähig auf Wechsellader zur Verfügung.

 

Ortsvorsteher Haas stellt fest, dass die Niederschrift über die 008. Sitzung vom 03.11.2022 einstimmig in Ergänzung beschlossen wird.

 

 

Beschluss:

 

Die Niederschrift vom 03.11.2022 wird unter Tagesordnungspunkt 12 mit folgender Ergänzung beschlossen:

„Die Container dienen der Einrichtung von Heizstuben und stehen verladefähig auf Wechsellader zur Verfügung.“

 


Abstimmungsergebnis: