Sitzung: 08.12.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 21, Nein: 18, Enthaltungen: 2
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, den
Jahresgewinn 2021 der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender berichtet von der Beratung und Beschlussfassung aus dem Haupt- und
Finanzausschuss (Anlage 7).
Stadtverordneter Weiberg
beantragt im Namen der Fraktion Die Linke., die Gewinnverwendung auf 750.000 €
zu begrenzen.
Stadtverordneter Dr.
Saltzwedel berichtet aus der Betriebskommission und teilt mit, dass diese
anders abgestimmt hat. Man müsse beachten, dass bei der Gewinnabführung hohe
Kapitalertragssteuern anfallen. Er beantragt, dass in einer weiteren Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung über die Verwendung beraten und beschlossen
werden soll.
Bürgermeister Antkowiak nimmt hierzu Stellung und teilt mit, dass der
Magistrat Beschlüsse der Betriebskommission ändern kann. Die Entscheidung wurde
aufgrund des Ziels des Haushaltsausgleichs getroffen.
Es folgen Wortmeldungen der Stadtverordneten Güssgen-Ackva, Beisel und
Fenske.
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt zuerst über den
weitestgehenden Antrag anstimmen:
Beschlussentwurf:
Es wird beschlossen, den
Jahresgewinn 2021 der allgemeinen Rücklage zuzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 18 Nein 23
Enthaltung 0
Sodann lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Antrag der
Fraktion Die Linke. abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 2 Nein 39
Enthaltung 0
Zuletzt lässt Stadtverordnetenvorsteher über den geänderten
Beschlussvorschlag aus dem Haupt- und Finanzausschuss abstimmen.
Beschluss in Abänderung:
Es wird beschlossen, einen
Betrag in Höhe von 350.000,00 € netto aus dem Jahresgewinn
2021 der Stadtwerke Friedberg als Gewinnabführung an die Stadt Friedberg
(Hessen) abzuführen und den Rest des Jahresgewinns 2021 der allgemeinen Rücklage
zuzuführen.
Abstimmungsergebnis: