Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 12, Enthaltungen: 0

Beschlussentwurf:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den städtebaulichen Zielvorgaben für die Entwicklung der Konversionsfläche „Ray Barracks“ im Rahmen des Markterkundungsverfahrens (Anlagen 1 und 2) zu. Die Ziele sollen Grundlage für den noch zu erstellenden Städtebaulichen (Grund-) Vertrag sein.

 

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender berichtet von den Beratungen und Beschlüssen in den Ausschüssen.

 

Stadtverordneter Dr. Saltzwedel beantragt zur Anlage 2, Thema 3, die Änderungen der Formulierung „Der ÖPNV ist als zentrales Element des Mobilitätskonzeptes auszugestalten. Die Verkehrsplanung soll zum Ziel haben, den Durchgangsverkehr unattraktiv zu gestalten.“ nicht nur unter die Erläuterung, sondern auch direkt als Punkt zum Leitbild 3.1 zu nehmen.

 

Stadtverordneter Fenske beantragt zur Anlage 1, Seite 2, in der dritten Tabelle den Text wie folgt zu ergänzen: „Soweit die Stadt einen Erstzugriff für sozialen Wohnungsbau durchführt, sind diese Flächen in den oben genannten 20 % enthalten.“

 

Bürgermeister Antkowiak teilt zum Antrag von Stadtverordnetem Fenske mit, dass er von Seiten der Verwaltung den Zusatz mit aufnimmt, ohne, dass es einer Abstimmung bedarf.

 

Stadtverordneter Fenske kritisiert, dass am heutigen Abend so viele Tischvorlagen ausgegeben wurden. Daraufhin nimmt Bürgermeister Antkowiak Stellung und erklärt, dass es der Service der Verwaltung ist, dass die Protokollauszüge der Ausschüsse bisher immer als Tischvorlage vorgelegt wurden und sogar noch vor der Sitzung per E-Mail verschickt wurden.

 

Stadtverordneter Weiberg beantragt in der Anlage 1, Seite 2, für die Wohnbebauung die Geschossflächenzahl bei der Einfamilien-, Doppel- und Reihenhausbebauung von 0,8 auf 1,0 zu erhöhen. Weiter beantragt er, beim Geschosswohnungsbau die Geschossflächenzahl von 1,2 auf 1,8 sowie die Geschossigkeit III + Staffelgeschoss auf IV + Staffelgeschoss zu erhöhen. In der Tabelle Mischgebiet (Bebauung) beantragt er die Geschossflächenzahl von 1,2 auf 1,8 sowie die Geschossigkeit von III + Staffelgeschoss auf IV + Staffelgeschoss zu erhöhen.

 

Stadtverordnete El Fechtali beantragt, Einfamilienhäuser aus der baulichen Nutzung zu streichen.

 

Stadtverordneter Dr. Rack verliest den Beschlussvorschlag in Abänderung des Ausschusses für Stadtentwicklung (Anlage 6).

 

Es folgen Wortmeldungen von den Stadtverordneten Fenske und Weiberg.

 

Im Anschluss lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender einzeln über die Änderungsanträge abstimmen.

 

Änderung 1, Anlage 2, Seite 3

 

Der geänderte Erläuterungsteil soll als Text in das Leitbild 3.1 eingefügt werden.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 20  Nein 21  Enthaltung 0

 

 

Änderung 2, Anlage 1, Seite 2

 

Mehrere Änderungen zur Geschossigkeit.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 12  Nein 29  Enthaltung 0

 

 

Änderung 3, Anlage 1, Seite 2

 

Verzicht auf Einfamilienhäuser

 

Abstimmungsergebnis:

 

Mehrheitlich abgelehnt

Ja 4  Nein 30  Enthaltung 7

 

 

Änderung 4, Anlage 1, Seite 2

 

Ergänzung der dritten Tabelle um den Text: „Soweit die Stadt einen Erstzugriff für sozialen Wohnungsbau durchführt, sind diese Flächen in den oben genannten 20 % enthalten.“

 

Keine Abstimmung notwendig, da die Verwaltung die Passage ändert.

 

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt daraufhin über den Beschlussvorschlag unter Einarbeitung der Ergänzungen und Abänderungen auch aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung abstimmen.

 

Änderungen in den Anlagen:

 

Anlage 1, Redaktionelle Änderung der dritten Tabelle auf Seite 2

 

Sozialer Wohnungsbau (inkl. Flächen der BImA für bundeseigenes Wohnen) (Soweit die Stadt einen Erstzugriff für sozialen Wohnungsbau durchführt sind diese Flächen in den oben genannten 20 % enthalten.)

 

Anlage 2, Redaktionelle Änderung der Erläuterung zum Thema 3

 

(…) Rad- und Fußwegenetz (…)

 

 (…alternativen Mobilitätsformen erwartet.) Der ÖPNV ist als zentrales Element des Mobilitätskonzeptes auszugestalten. Die Verkehrsplanung soll zum Ziel haben, den Durchgangsverkehr unattraktiv zu gestalten. (…)

 

Anlage 2, Redaktionelle Änderung des Themas 5

 

·         Nutzung regenerativer Energien, hierbei sollten die Erkenntnisse der Arbeitsgruppe „Green Barracks“ genutzt werden.

 

 

 

 

Beschluss in Abänderung der Anlagen 1 und 2:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt den städtebaulichen Zielvorgaben für die Entwicklung der Konversionsfläche „Ray Barracks“ im Rahmen des Markterkundungsverfahrens (Anlagen 1 und 2) zu. Die Ziele sollen Grundlage für den noch zu erstellenden Städtebaulichen (Grund-) Vertrag sein.

 


Abstimmungsergebnis: