Sitzung: 08.12.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender weist darauf hin, dass der Haushaltsentwurf sowie die 1. – 5.
Änderungsliste Gegenstand der Beratung ist.
Zu Beginn der
Haushaltsplanberatungen erfolgt die Generaldebatte in folgender Reihenfolge:
1.
Fraktionsvorsitzender Beisel für die CDU-Fraktion
2.
Fraktionsvorsitzender Fenske für die Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
3.
Fraktionsvorsitzender Dr. Rack für die SPD-Fraktion
4.
Fraktionsvorsitzender Durchdewald für die
UWG-Fraktion
5.
Fraktionsvorsitzender Güssgen-Ackva für die
FDP-Fraktion
6.
Fraktionsvorsitzender Weiberg für die Fraktion Die
Linke.
Stadtverordneter Beisel
gibt im Anschluss an seine Rede gemäß § 25 Abs. 2 der Geschäftsordnung der
Stadtverordnetenversammlung und der Ausschüsse der Stadt Friedberg (Hessen)
eine persönliche Erklärung ab. Da er eine neue berufliche Chance ergreifen
wird, wird er mit Ablauf des 31.12.2022 sein Mandat als Stadtverordneter der
Stadt Friedberg (Hessen) niederlegen und seine Ämter in Friedberg (Hessen)
beenden. Er bedankt sich für die jahrelange Zusammenarbeit und verabschiedet
sich offiziell aus dem Stadtparlament.
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender teilt mit, dass er den Haushalt 2023 wie folgt beraten möchte:
-
Ergebnishaushalt
-
Finanzhaushalt der einzelnen Teilhaushalte
-
Stellenplan
-
Investitionsprogramm
-
Ergebnis- und Finanzplanung
-
und
-
Haushaltssatzung 2023
Diesem Vorschlag wird
nicht widersprochen.
Die Grundlage für die
Beratung des Haushaltes 2023 ist der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 sowie die
1. – 5. Veränderungsliste.
Nach den Grundsatzreden der
Fraktionen ruft Stadtverordnetenvorsteher Hollender die Einzelpläne des
Ergebnishaushaltes auf und die jeweiligen Punkte zum Ergebnishaushalt aus dem
Änderungsantrag der Fraktion Die Linke (Anlage 9).
Antragstext der Fraktion Die Linke zum Ergebnishaushalt:
Änderungsanträge zum Haushalt:
Seite 268: 4.3210000
(Wetterau Museum) Pos 5110005 Reduzierung von 8 T€ auf 0€
Seite 292: 4.365100
(Judenbad) Pos 5110000 Reduzierung von 6 T€ auf 0€
Seite 296 ff.: Einfügen
eines Produktes "Soziale Maßnahmen, Armutsbekämpfung"
Neue
Position "Friedberg-Pass" mit 20 T€
Seite 454: 5.680000
Pos. 5110000 (Parkgebühren) erhöhen von 750 T€ auf 900 T€
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt mit
Zustimmung des Antragstellers über die beiden ersten Punkte en bloc abstimmen.
Antrag der Fraktion Die Linke:
Seite 268: 4.3210000
(Wetterau Museum) Pos 5110005 Reduzierung von 8 T€ auf 0€
Seite 292: 4.365100
(Judenbad) Pos 5110000 Reduzierung von 6 T€ auf 0€
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 11 Nein 27
Enthaltung 3
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt
sodann über den nächsten Punkt des Antragstextes abstimmen:
Antrag
der Fraktion Die Linke:
Seite 296 ff.: Einfügen
eines Produktes "Soziale Maßnahmen, Armutsbekämpfung"
Neue
Position "Friedberg-Pass" mit 20 T€
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 12 Nein 29
Enthaltung 0
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt
sodann über den nächsten Punkt des Antragstextes abstimmen:
Antrag
der Fraktion Die Linke:
Seite 454: 5.680000
Pos. 5110000 (Parkgebühren) erhöhen von 750 T€ auf 900 T€
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 12 Nein 27
Enthaltung 1
Im Anschluss lässt Stadtverordnetenvorsteher
Hollender über den Ergebnishaushalt in der geänderten Fassung abstimmen:
Ergebnishaushalt
2023
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Ergebnishaushalts 2023 unter
Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und
Finanzausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 25 Nein 12
Enthaltung 4
Danach ruft
Stadtverordnetenvorsteher Hollender die Einzelpläne des Finanzhaushaltes auf
und die jeweiligen Punkte zum Finanzhaushalt aus dem Änderungsantrag der
Fraktion Die Linke (Anlage 9).
Antragstext der Fraktion Die Linke zum Finanzhaushalt:
Seite
678: 7.620000 Wohnungsbauförderung
Punkt 24 - Ausz. Für den Erwerb ...
Einsetzung von 1 Mill.
€.
Gegenfinanzierung:
Seite
505: 6.610000 Punkt 25 reduzieren
um 500 T€ (Konversion Kaserne)
+
Seite 610 9.762101 (Stadthalle)
reduzieren um 500 T€
Seite
610: 9.762101 (Baumaßn Stadthalle)
2,5 bzw. 3 Mill. €
Sperrvermerk mit
Aufhebung durch SVV
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt über
den ersten Punkt abstimmen.
Antragstext der Fraktion Die Linke:
Seite 678: 7.620000
Wohnungsbauförderung Punkt 24 - Ausz. für den Erwerb ...
Einsetzung
von 1 Mill. €.
Gegenfinanzierung:
Seite 505: 6.610000
Punkt 25 reduzieren um 500 T€ (Konversion Kaserne)
+ Seite 610 9.762101
(Stadthalle) reduzieren um 500 T€
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich abgelehnt
Ja 9 Nein 29
Enthaltung 3
Stadtverordnetenvorsteher Hollender lässt
sodann über den nächsten Punkt abstimmen.
Antragstext der Fraktion Die Linke:
Seite 610: 9.762101
(Baumaßn Stadthalle) 2,5 bzw. 3 Mill. €
Sperrvermerk
mit Aufhebung durch SVV
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 24 Nein 17
Enthaltung 0
Beschluss:
Für die Kostenstelle 9.762101, Teilfinanzhaushalt
Georg-August-Zinn-Halle, wird ein Sperrvermerk beschlossen. Die Aufhebung erfolgt
durch die Stadtverordnetenversammlung.
Auf Nachfrage von
Stadtverordnetem Dr. Saltzwedel und unter Verweis auf die Abstimmung unter
Tagesordnungspunkt 6 (DS-Nr.: 21-26/301/1) der vorliegenden Tagesordnung teilt
Bürgermeister Antkowiak mit, dass die Haushaltsansätze unter der Kostenstelle
5.130001 Teilfinanzhaushalt Feuerwehr Kernstadt dennoch vorerst eingeplant
werden müssen. Erst wenn das Ergebnis des Teilerstzugriffs des
Feuerwehrstandortes vorliegt, wird entschieden, wie die Bauweise des Feuerwehrhauses
Kernstadt aussehen wird. Aufgrund der Ausführungen von Bürgermeister Antkowiak
beantragt Stadtverordneter Dr. Saltzwedel einen Sperrvermerk mit Aufhebung
durch den Haupt- und Finanzausschuss anzubringen.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 37 Nein 2
Enthaltung 2
Beschluss:
Für die Kostenstelle 5.130001, Teilfinanzhaushalt Feuerwehr Kernstadt,
wird ein Sperrvermerk beschlossen. Die Aufhebung erfolgt durch den Haupt- und
Finanzausschuss.
Im Anschluss stellt Stadtverordnetenvorsteher
Hollender fest, dass der Finanzhaushalt in der geänderten Fassung beschlossen
ist:
Finanzhaushalt 2023
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Finanzhaushalts 2023 unter
Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und
Finanzausschusses zu.
Stellenplan 2023
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Stellenplans 2023 unter
Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und
Finanzausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig beschlossen
Ja 35 Nein 0
Enthaltung 6
Investitionsprogramm 2022 – 2026
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf des Investitionsprogramms
2022 – 2026 unter Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw.
Hinweise des Haupt- und Finanzausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 25 Nein 12
Enthaltung 4
Ergebnis- und Finanzplanung 2022 - 2026
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf der Ergebnis- und Finanzplanung 2022 – 2026 unter
Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und
Finanzausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen
Ja 25 Nein 12
Enthaltung 4
Haushaltssatzung 2023
Beschluss:
Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem vorgelegten Entwurf der Haushaltssatzung 2023 unter
Berücksichtigung der vorgenommenen Veränderungen bzw. Hinweise des Haupt- und
Finanzausschusses zu.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich in Abänderung
beschlossen
Ja 25 Nein 12
Enthaltung 4
Im Anschluss stellt
Stadtverordnetenvorsteher Hollender folgenden Beschluss fest:
Beschluss:
Unter Einbeziehung der Änderungen aus den Haushaltsberatungen
werden
-
die
Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
und
-
das
Investitionsprogramm für den Planungszeitraum 2022 – 2026 (§ 101 Abs. 3 HGO
i.V.m. § 9 Abs. 2 GemHVO)
in der als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.
Die Ergebnis- und
Finanzplanung für den Planungszeitraum 2022 – 2026 (§ 101 Abs. 4 HGO i.V.m. § 9
GemHVO) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis: