Stadtrat Siegfried Köppl legte ein Schreiben (Beantwortung der FDP-Anfrage vom 07.09.2022 DS-Nr. 21-26/0530 wegen Stand der „Stand der Berichterstattung über Anträge in den Ortsbeiräten“) vor.

 

Dieses Schreiben wird mit sehr großer Verärgerung im Ortsbeirat aufgenommen und als Arroganz gegenüber dem Ehrenamt aufgefasst. Das Schreiben wird als Erklärung der Verwaltung Ihrer eigenen Dysfunktionalität gewertet. Es wird heftig besprochen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Friedberg (Hessen) hat für die Ortsbeiräte eine Geschäftsordnung, letztmalig gemäß HGO geändert am 19.09.2013, beschlossen.

 

In der steht wörtlich:

§1 Abs. 5

Der Ortsbeirat hat ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die den Ortsbezirk angehen. Vorschläge reicht er schriftlich bei dem Magistrat ein. Dieser legt sie mit seiner Stellungnahme der Stadtverordnetenversammlung vor, wenn diese für die Entscheidung zuständig ist. Die Stadtverordnetenversammlung entscheidet in angemessener Frist über Vorschläge des Ortsbeirates. Der Stadtverordnetenvorsteher (m/w) oder er zuständige Dezernent (m/w) teilt die Entscheidung oder den Sachstand dem Ortsbeirat schriftlich mit.

 

Zu Anfragen und Vorschlägen der Ortsbeiräte, für die die Stadtverordnetenversammlung nicht zuständig ist, erteilt der Magistrat dem Ortsbeirat innerhalb von drei Monaten eine Stellungnahme. Diese kann auch beinhalten, dass der Magistrat ablehnt, sich näher mit dem entsprechenden Antrag oder Vorschlag zu befassen. Die Entscheidung und Stellungnahme des Magistrates an den Ortsbeirat sind der Niederschrift der Ortsbeiratssitzungen beizufügen.

 

Es wird festgehalten, dass der Sachstand der gestellten Anträge der letzten Jahre nur selten und teilweise in nicht zufriedenstellender Form dem Ortsbeirat mitgeteilt wurde. Eine komplette Auflistung der Anträge mit Sachstandsbericht liegt leider nicht vor.