Ortsbeiratsmitglied Heller fragt, ob es stimmt, dass die Wohnstätten in der Schlossscheune von der Behindertenhilfe aufgegeben werden und wie die weitere Nutzung der Gebäude sein wird.

 

Ortsvorsteherin Kipp gibt an, dass sie dazu noch keine Erkenntnisse hat. Der Magistrat bringt in Erfahrung, wer Eigentümer dieser Grundstücke und Gebäude ist und ob für den Durchgang ein Wegerecht besteht. Das Stadtbauamt hat Grundbucheinblick und kann diese Frage klären.