Bürgermeister Antkowiak berichtet, dass das angeforderte Rechtsgutachten noch in Arbeit ist. Zu prüfen sei unter anderem auch Paragraph 51 (Eingriffe in die Rechte der Bürger).

 

Herr Ihl, Betriebsleiter der Stadtwerke, stellt eine Ideenskizze zum künftigen Modell vor (Anlage 1):

 

Bei der Berechnung des jährlichen Trinkwasserverbrauchs wurden abnahmeschwache (Januar bis März/Oktober bis Dezember) und abnahmestarke Monate berücksichtigt. Aus dem Mittel der letzten fünf Jahre wurde ein Benchmarking für die abnahmestarken Monate (April-September) ermittelt. Bei der Tendenz einer Überschreitung in den abnahmestarken Monaten (ab April) um 5% bzw. 15% wird eine Vorstufe ausgerufen.

 

Stufe 1 (5%)

Bei einem Anstieg des monatlichen Wasserverbrauches/-Bezuges um 5% (entspricht ca. 7.500 m3) erfolgt eine Information an den Magistrat. Danach entscheiden Bürgermeister, Ordnungsamt und Stadtwerke gemeinsam über erste Maßnahmen (z.B. Aufforderung in den Medien an die Bürger Trinkwasser zu sparen, etc.)

 

Stufe 2 (15%)

Bei einem Anstieg des monatlichen Wasserverbrauches/-Bezuges erreicht 15% (entspricht ca. 22.000 m3) erfolgt eine unverzügliche Information an den Magistrat. Der Magistrat entscheidet über den Ausruf der Gefahrenabwehrverordnung.

 

Bürgermeister Antkowiak nimmt Stellung zum Ablauf und fasst zusammen: Die Stadtwerke melden die Vorstufe, der Magistrat muss entscheiden.

 

An der Beratung beteiligen sich mit Wortmeldungen die Mitglieder Neuwirth, Stiller, Best, Bansemer und Hollender. Stadtverordneter Dr. Saltzwedel erhält Rederecht.

 

Auf die Frage von Mitglied Neuwirth, was bei Trockenheit passiert, wenn zu wenig Wasser gesammelt wird, antwortet Betriebsleiter Ihl, dass das Wasser aus dem Vogelsberg geliefert wird. Auch in Ockstadt wird Wasser gefördert.

 

Bürgermeister Antkowiak nimmt Stellung zur Wasserampel der Ovag. Die Ovag informiert über den Grundwasserstand. Wenn die Ovag keine Lieferschwierigkeiten meldet, bleibt die Ampel auf gelb. Für das eigenständige städtische Konzept einer Zweistufigkeit sind andere Kriterien zu finden und ist ein Schwellenwert zu definieren zur Auslösung der Stufen.

 

Mitglied Beisel fragt, ob der Wert der Monatsdurchschnitt ist und ob man den Niederschlagswert in Millimeter annehmen sollte.

 

Vorsitzender Stiller schlägt vor, bereits vor Umspringen der Ampel auf Rot Handlungsmöglichkeiten für die Stadt Friedberg zum Wassersparen aufzuzeigen.

 

Mitglied Best fragt, ob der Durchschnittswert angepasst wird, wenn die Kaserne zum Baugebiet entwickelt wird.

 

Betriebsleiter Ihl nimmt zu Fragen Stellung.

 

Bürgermeister Antkowiak antwortet, dass eine Anpassung an die Pro-Kopf-Entwicklung erfolgen muss.

 

Betriebsleiter Ihl nimmt zu Fragen der Berechnung Stellung und teilt mit, dass der Wasserverbrauch im Juli 2022 um 6000 m3 geringer war als im Vorjahr.

 

Stadtverordneter Dr. Saltzwedel erhält Rederecht und reicht einen alternativen Vorschlag zur Berechnung der Schwellenwerte bei einer Ampellösung ein (Anlage 2).

 

Da die Grundwasserverfügbarkeit begrenzt ist und von der Ovag keine Werte außer der Wasserampel vorliegen, schlägt er vor, für die festzulegenden Schwellenwerte nicht nur die Referenzwerte der Vorjahre heranzuziehen. Da bei Rot weniger Grundwasser gebildet wird, schlägt er vor, bei der Stufe Gelb 15% und bei Grün 5% vom Durchschnittswert abzuziehen.

 

Die Referenzwerte sollten sich statt auf das Mittel der 5 Vorjahre an einem mitwachsenden Durchschnitt orientieren. Er empfiehlt, nicht nur in den Sommermonaten Meldung zu machen. Auch wenn es im Winterhalbjahr selten zu einer Überschreitung komme, sollte man auch hier, bei einer eventuellen Überschreitung aktiv werden.

 

Mitglied Beisel schlägt vor, den genannten Referenzwert von 150 000 m3 anzupassen an die wachsende Einwohnerzahl.

 

Mitglied Hollender fragt nach dem Bezugspunkt der genannten 30 %. Er weist auf das komplexe Thema hin und auf Regionen im Vogelsberg mit Wasserreichtum.

 

Stadtverordneter Dr. Saltzwedel schlägt vor, der Aufforderung der Ovag zum sparsamen Wasserverbrauch nicht nur zu folgen, sondern auch andere Kommunen aufzufordern, ähnlich zu handeln.

 

Betriebsleiter Ihl nimmt Stellung zum städtischen Wasserverbrauch. Die Stadt Friedberg sei gemeinsam mit Bad Nauheim und Butzbach in Bezug auf Trinkwassernetz und –Anlagen sowie Wasserverbrauch Musterbeispiele.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender schlägt vor, die Quellgebiete in Inheiden zu besuchen und sich im Vergleich zum Jahr 2001, als Quellen z.T. überliefen, ein Bild von der aktuellen Lage zu machen und den Ausschussmitgliedern die Möglichkeiten zur Diskussion zu bieten. Die Ausschussmitglieder erhalten Terminvorschläge.

 

Abschließend lobt er die Stadtwerke, die kontinuierlich den Wasserverbrauch kontrollieren. Betriebsleiter Ihl nimmt Stellung und teilt mit, dass bei der Wasserverbrauchskontrolle eine Plausibilitätsüberprüfung stattfindet.