Beschluss: verwiesen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Antragstext:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

1.)    zu ermitteln, welche Mittel erforderlich sind, um den gesetzlichen Bestimmungen, wie sie im Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes vorgesehen sind, nachzukommen und

2.)    die entsprechenden Beträge in den Haushaltsplan 2022 einzusetzen,

3.)    mit nachhaltigen Planungen für die Umsetzung zu beginnen.

Hierbei ist auch zu prüfen, ob diese Aufgabe nicht in den Aufgabenbereich der Stadtwerke fällt. Ggf. sind die Mittel dann dort zu berücksichtigen.

 

 

Stadtverordneter Fenske stellt den Antrag vor und begründet ihn.

 

Stadtverordneter Güssgen-Ackva schlägt vor, den Antrag in den Ausschuss für Stadtentwicklung und in den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender stellt daraufhin das Einvernehmen zu diesem Vorschlag fest.

 


Abstimmungsergebnis: