Sitzung: 20.07.2022 Ortsbeirat des Stadtteils Dorheim
Ortsvorsteher Dr. Rack liegen
zwei Schreiben von Ortsbewohnern vor, die Bescheide der Unteren Naturschutzbehörde
(UNB) wegen unerlaubten Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß
Bundesnaturschutzgesetz mit Fristsetzungen erhalten haben. Es geht dabei nach
Angabe der UNB jeweils um nicht genehmigte Einfriedungen an Grundstücken im
Außenbereich (zum einen am Wingert und zum anderen am Biek).
Es scheinen die beiden
bekanntgewordenen Fälle keine Einzelfälle, sondern eher die Spitze des Eisbergs
zu sein. Offenbar geht die UNB nach Jahrzehnten nicht erkennbarer Tätigkeit nun
gegen ohne Genehmigung und zudem falsch angebrachte Umzäunungen vor. Z.B. muss
die Umzäunung einen Mindestabstand vom Boden von 10cm haben, damit Kleintiere
durchkriechen können. Nachträgliche Genehmigungen zur Zaunerrichtung werden
nach Angabe der UNB nicht erteilt.
Angesichts der
Vorgehensweise der UNB könnte erheblicher Unmut ggf. auch Rechtsstreit
entstehen, da die Betroffenen Bestandsschutz reklamieren.
Ortsbeiratsmitglied Pabst
ergänzt, dass einige Gärten in der Tat sehr grenzwertige Einzäunungen haben.