Ortsvorsteher Dr. Rack liegen zwei Schreiben von Ortsbewohnern vor, die Bescheide der Unteren Naturschutzbehörde (UNB) wegen unerlaubten Eingriffen in Natur und Landschaft gemäß Bundesnaturschutzgesetz mit Fristsetzungen erhalten haben. Es geht dabei nach Angabe der UNB jeweils um nicht genehmigte Einfriedungen an Grundstücken im Außenbereich (zum einen am Wingert und zum anderen am Biek).

 

Es scheinen die beiden bekanntgewordenen Fälle keine Einzelfälle, sondern eher die Spitze des Eisbergs zu sein. Offenbar geht die UNB nach Jahrzehnten nicht erkennbarer Tätigkeit nun gegen ohne Genehmigung und zudem falsch angebrachte Umzäunungen vor. Z.B. muss die Umzäunung einen Mindestabstand vom Boden von 10cm haben, damit Kleintiere durchkriechen können. Nachträgliche Genehmigungen zur Zaunerrichtung werden nach Angabe der UNB nicht erteilt.

 

Angesichts der Vorgehensweise der UNB könnte erheblicher Unmut ggf. auch Rechtsstreit entstehen, da die Betroffenen Bestandsschutz reklamieren.

 

Ortsbeiratsmitglied Pabst ergänzt, dass einige Gärten in der Tat sehr grenzwertige Einzäunungen haben.