Ortsvorsteher Dr. Rack berichtet, dass die Stadtverordnetenversammlung (StVV) am 14. Juli eine Gefahrenabwehrverordnung (GA-VO) erlassen hat, die einschränkende Maßnahmen bei Trinkwasserknappheit bzw. -notstand beinhaltet.

Da sich der Grundwasserstand seit Jahren infolge Hitze und Trockenheit nicht angemessen erneuert, wird die sorgsame Nutzung dieser lebensnotwendigen Ressource immer wichtiger.     

 

Der Ortsvorsteher hat deshalb vorgestern (18.7.) an den Vorstand des FSV Dorheim unter Hinweis auf die am 14. Juli verfügte GA-VO appelliert, die Leitungsentnahme von Trinkwasser zum Besprengen des Sportplatzrasens, vor allem während der Tages-Hochtemperaturen, zu unterlassen. Diesem Appell kann, wie bereits in anderen hessischen Orten, bei Verhängung des Wassernotstands auch ein Verbot seitens der Stadt folgen.

 

Ortsbeiratsmitglied Pabst hatte diesbezüglich Kontakt mit dem Vorsitzenden des FSV. Dieser merkte an, dass eine bessere Kommunikation in Richtung der Vereine notwendig gewesen wäre. Stadtrat Olthoff weist darauf hin, dass die Wirksamkeit der Verordnung erst durch Veröffentlichung entsteht und dies in dem kurzen Abstand zwischen StVV-Beschluss und der beanstandeten Maßnahme noch nicht erfolgt ist bzw. nicht erfolgt sein kann. Sobald die Veröffentlichung vollzogen ist, werden seitens der Stadt die erforderlichen Mitteilungen vorgenommen.