Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen der
Stadt Friedberg und ihrer Eigenbetriebe sind neben dem Preis grundsätzlich auch
Aspekte der Qualität und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene
Aspekte, wie etwa der Klimaschutz, zu berücksichtigen.
2. Bei ihren Ausschreibungen werden dazu mindestens
die in Artikel 67 der europäischen Vergaberichtlinie 2014/24/EU genannten
Kriterien betrachtet und gewichtet.
Umweltbezogene und soziale Kriterien werden dabei
grundsätzlich jeweils mindestens mit 10% gewichtet. Eine hiervon abweichende
Gewichtung ist der Stadtverordnetenversammlung vor Veröffentlichung der
Ausschreibung zu begründen.
Die konkrete Gewichtung für die umweltbezogenen
Kriterien schlägt die mit dem Klimaschutzmanagement der Stadt beauftragte
Person vor. Diese wird zudem bei der Beurteilung der Angebote mit einbezogen.
3. Die tatsächlichen (ggf. geschätzten) bzw.
erwarteten Kosten oder Einsparungen im Zusammenhang mit der Minderung des
Ausstoßes von Treibhausgasen werden im Friedberger Jahresabschluss künftig in
Form einer Nebenrechnung (z.B. "Davon-Vermerk" im Erläuterungstext)
ausgewiesen.
Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im
Ausschuss EWuV zurückgezogen und wird durch einen Änderungsantrag ersetzt.