Beschluss: zurückgestellt

Antragstext:

 

Der Magistrat der Stadt Friedberg wird beauftragt alle städtischen Liegenschaften zu prüfen, ob eine Voraussetzung für die Installation von PV Anlagen vorhanden ist.

 

Es sind die Kosten für die Installation der Anlagen zu ermitteln, die Anlagengröße soll 10 KW nicht überschreiten.

 

Eine Aufstellung der Liegenschaften mit Kostenübersicht ist vor den Haushaltsberatungen in 2020 im Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr vorzulegen.

 

 

 

 

Bürgermeister Antkowiak nimmt ausführlich zum Antrag Stellung (siehe Stellungnahme des Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen, Anlage zu TOP 3).

 

Mitglied Ertl fragt, ob auch eine Prüfung der städtischen Agrarflächen vorgenommen worden ist.

Bürgermeister Antkowiak teilt mit, dass PV-Anlagen auf dafür ausgewiesenen Agrarflächen möglich sind und dass weitere städtische Flächen, z.B. für eine Überdachung, in Prüfung sind.

Mitglied Best weist auf gesetzliche Vorgaben für PV-Flächen hin (z.B. entlang von Bahngleisen).

Mitglied Merbs fragt nach der generellen Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen. Bürgermeister Antkowiak nimmt dazu Stellung.

 

Vorsitzender Stiller bittet ergänzend um die Prüfung städtischer Agrarflächen.

 

Der Antrag wird einvernehmlich zurückgestellt. Die Verwaltung wird um Prüfung weiterer Flächen gebeten.

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