Herr Bürgermeister Antkowiak informiert bezüglich der Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.05.2022 (per Mail, siehe TOP 1.8) bezüglich des Hochwasserschutzes und der Rolle der Fließpfadkarten zur Erstellung einer Starkregengefahrenkarte, dass die Fließpfadkarte am 22. Juli 2021, also 7 Tage nach der Hochwasserkatastrophe im Westen von den Entsorgungsbetrieben bei der HLNUG beantragt wurde. Aufgrund von Personalwechsel war dies nur einem engen Kreis von Verantwortlichen bekannt, weshalb die Info auch nicht in die Beratung der städtischen Gremien einfließen konnte.

 

Es ergeht eine Diskussion über die Notwendigkeit der Fließpfadkarte als Grundlage für die Starkregengefahrenkarte. Im Ergebnis wird festgehalten, dass die Verwaltung den Bedarf einer Fließpfadkarte im Rahmen des Hochwasserschutzes prüft. Die Ausschussmitglieder werden zum gegebenen Zeitpunkt über den Fortgang informiert.

 

Prüfauftrag zum Bedarf einer Fließpfadkarte als Grundlage für eine Starkregengefahrenkarte im Rahmen des Hochwasserschutzes an das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen

 

Weiterhin informiert Herr Bürgermeister Antkowiak bezüglich des fehlenden Punkt 6. aus der zurückliegenden StvV, dass Herr Dr. Rack mit E-Mail vom 28.4.2022 Herrn BM Antkowiak sowie das Büro „Zentrale Dienste“ auf das Fehlen von Punkt 6 des STVV-Beschlusses aufmerksam gemacht hat. Die Mail wurde am gleichen Tag an das Amt für Stadtentwicklung weitergeleitet.

 

Der Punkt 6 lautet:

Die Starkregengefahrenkarte als Grundlage für bauliche Maßnahmen zu verwenden und ermittelte Gefahren sowie entstehende Kosten offenzulegen. Die Bearbeitung dieses Punktes erfolgt, wie im Beschluss formuliert, nach Vorlage der Starkregengefahrenkarte.

 

Herr Leicht aus der Abteilung Grünplanung des Amts für Amtes für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen erläutert den Sachverhalt der Vorlage und beantwortet Rückfragen ausführlich.

 

Die Anwesenden nehmen den Sachstandsbericht zur Kenntnis.