Sitzung: 04.05.2022 Ausschuss für Energie, Wirtschaft und Verkehr
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: 21-26/0282
Antragstext:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
1. Bei Vergaben von öffentlichen Aufträgen der Stadt Friedberg und ihrer
Eigenbetriebe sind neben dem Preis grundsätzlich auch Aspekte der
Qualität
und der Innovation sowie soziale und umweltbezogene Aspekte, wie etwa
der
Klimaschutz, zu berücksichtigen.
2. Bei ihren Ausschreibungen werden dazu mindestens die in Artikel 67
der
europäischen Vergaberichtlinie 2014/24/EU genannten Kriterien betrachtet
und
gewichtet.
Umweltbezogene und soziale Kriterien werden dabei grundsätzlich jeweils
mindestens mit 10% gewichtet. Eine hiervon abweichende Gewichtung ist
der
Stadtverordnetenversammlung vor Veröffentlichung der Ausschreibung zu
begründen.
Die konkrete Gewichtung für die umweltbezogenen Kriterien schlägt die
mit dem
Klimaschutzmanagement der Stadt beauftragte Person vor. Diese wird zudem
bei der Beurteilung der Angebote mit einbezogen.
3. Die tatsächlichen (ggf. geschätzten) bzw. erwarteten Kosten oder
Einsparungen
im Zusammenhang mit der Minderung des Ausstoßes von Treibhausgasen
werden im Friedberger Jahresabschluss künftig in Form einer
Nebenrechnung
(z.B. "Davon-Vermerk" im
Erläuterungstext) ausgewiesen.