Sitzung: 07.04.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss:
Auf der Kostenstelle 9.400022 „Flüchtlingsbetreuung Ukraine“
werden außerplanmäßige Ausgaben gem. § 8 der Haushaltssatzung in Verbindung mit
§ 100 Abs. 1 HGO in Höhe von 80.000 € genehmigt. Hierzu werden Haushaltsreste
des Ergebnishaushaltes aus dem Jahr 2021 von der Kostenstelle 7.880000
„Allgemeines Grundvermögen“, Sachkonten 6139000 „sonstige weitere
Fremdinstandhaltung“ in das Jahr 2022 übertragen.
Abstimmungsergebnis: