Beschluss: beantwortet

Die Antwort zur Anfrage DS Nr. 21-26/0335 der Fraktion Die Linke. liegt den Stadtverordneten schriftlich vor.


Vorbemerkung: Diese Anfrage wird ämterübergreifend beantwortet.

 

1)    Gibt es stillgelegte Brunnen im Stadtgebiet Friedbergs und wo?

Wenn ja: Seit wann sind sie stillgelegt? Warum wurden sie stillgelegt?

 

Weder dem Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen noch den Stadtwerken sind stillgelegte Brunnen bekannt.

 

2)    Sind Inbetriebnahmen neuer eigener Brunnen oder sind Reaktivierungen stillgelegter Brunnen geplant?

 

Dies befindet sich derzeit durch das Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen in Prüfung (Stichwort: Sportplatzbewässerung).
Auch die Stadtwerke Friedberg haben beim Büro für Hydrologie und Umwelt ein Basisgutachten zu „Möglichkeiten der Erschließung von Brauch- und Trinkwasser im Raum Friedberg“ in Auftrag gegeben.

Dieses liegt mittlerweile vor.

 

3)    Wird in kommunalen Liegenschaften (Verwaltung, Kitas, Bürgerhäuser usw.) Regenwasser, Betriebswasser oder Brauchwasser genutzt? Wenn ja, wofür?

 

-          Im Rathaus Mainzer-Tor-Anlage 6 wird seit der Eröffnung 1995 eine Brauchwasserzisterne betrieben. Im Hauptgebäude Rathaus werden alle WC Anlagen mit dem aufgefangenen Niederschlagswasser der Dachflächen betrieben.
 

-          In den neu gebauten Kitas in Ossenheim und in der Housing Area musste aus hygienischen Gründen auf die Nutzung von Brauchwasser verzichtet werden. Vom Gesundheitsamt des Wetteraukreises gab es für die Nutzung von Brauchwasser in Kitas aus hygienischen Gründen keine Genehmigung.

-          Bei allen Planungen von Neubauten der Stadt Friedberg/H wird automatisch die Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser geprüft und ggf. eingeplant und umgesetzt.

 

 

4)    Welche Maßnahmen werden zum Schutz des Grundwassers bereits durchgeführt? Seit wann werden sie durchgeführt?

In den Bebauungsplänen der Stadt Friedberg gibt es verschiedene direkte bzw. indirekte (grünordnerische) Festsetzungen zum Schutz des Grundwassers, z.B.

a.     Ableitung von Regenwasser in Zisternen und Nutzung von Regenwasser, z.B. zur Bewässerung

b.     Festsetzungen zu Dach- und Fassadenbegrünungen

c.     PKW-Stellplätze und Zufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise

d.     Mindestbegrünung von Grundstücksflächen (hauptsächlich in Gewerbegebiets BPlänen, jedoch auch in

e.     Benennung des Heilquellenschutzgebietes und Verweis auf die Verbote und Gebote im Schutzgebiet

 

Exemplarisch können diese Festsetzungen z.T. bereits in Bebauungsplänen von 1980 gefunden werden (z.B. BP Nr. 9 „Industriegebiet Süd“, Teil II vom 15.08.1980).

 

5)    Sind weitergehende Maßnahmen zum Wasserschutz geplant?

Für die Entwicklung neuer Baugebiete gibt es bereits weitere Überlegungen, die eine nähere Überprüfung bedürfen.

6)    Setzt sich der Magistrat der Stadt Friedberg für Wassersparen ein? Wie? Gibt es Programme?

 

Von der OVAG wurde die Wasserampel initiiert. Hierzu gibt es auch Informationen auf der Homepage der Stadtwerke. Auch sind dort Tipps zum Wassersparen veröffentlicht.

 

7)    Ist aus Sicht des Magistrats mit der Vorlage einer Gefahrenabwehrverordnung Trinkwassernotstand in Friedberg zu rechnen? Wenn ja, wann?

 

(Antwort siehe Anlage)