Die Antwort zur Anfrage DS Nr. 21-26/0335 der Fraktion Die Linke.
liegt den Stadtverordneten schriftlich vor.
Vorbemerkung: Diese Anfrage wird ämterübergreifend beantwortet.
1) Gibt
es stillgelegte Brunnen im Stadtgebiet Friedbergs und wo?
Wenn ja: Seit wann sind sie
stillgelegt? Warum wurden sie stillgelegt?
Weder dem Amt für Stadtentwicklung, Liegenschaften und Rechtswesen
noch den Stadtwerken sind stillgelegte Brunnen bekannt.
2) Sind
Inbetriebnahmen neuer eigener Brunnen oder sind Reaktivierungen stillgelegter
Brunnen geplant?
Dies befindet sich derzeit durch das Amt für Stadtentwicklung,
Liegenschaften und Rechtswesen in Prüfung (Stichwort: Sportplatzbewässerung).
Auch die Stadtwerke Friedberg haben beim Büro für Hydrologie und Umwelt ein
Basisgutachten zu „Möglichkeiten der Erschließung von Brauch- und Trinkwasser
im Raum Friedberg“ in Auftrag gegeben.
Dieses liegt mittlerweile vor.
3) Wird
in kommunalen Liegenschaften (Verwaltung, Kitas, Bürgerhäuser usw.)
Regenwasser, Betriebswasser oder Brauchwasser genutzt? Wenn ja, wofür?
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Im
Rathaus Mainzer-Tor-Anlage 6 wird seit der Eröffnung 1995 eine
Brauchwasserzisterne betrieben. Im Hauptgebäude Rathaus werden alle WC Anlagen
mit dem aufgefangenen Niederschlagswasser der Dachflächen betrieben.
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In
den neu gebauten Kitas in Ossenheim und in der Housing Area musste aus
hygienischen Gründen auf die Nutzung von Brauchwasser verzichtet werden. Vom Gesundheitsamt
des Wetteraukreises gab es für die Nutzung von Brauchwasser in Kitas aus
hygienischen Gründen keine Genehmigung.
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Bei
allen Planungen von Neubauten der Stadt Friedberg/H wird automatisch die
Nutzung von Niederschlagswasser als Brauchwasser geprüft und ggf. eingeplant
und umgesetzt.
4) Welche
Maßnahmen werden zum Schutz des Grundwassers bereits durchgeführt? Seit wann
werden sie durchgeführt?
In den Bebauungsplänen der Stadt Friedberg gibt es verschiedene
direkte bzw. indirekte (grünordnerische) Festsetzungen zum Schutz des
Grundwassers, z.B.
a.
Ableitung
von Regenwasser in Zisternen und Nutzung von Regenwasser, z.B. zur Bewässerung
b.
Festsetzungen
zu Dach- und Fassadenbegrünungen
c.
PKW-Stellplätze
und Zufahrten in wasserdurchlässiger Bauweise
d.
Mindestbegrünung
von Grundstücksflächen (hauptsächlich in Gewerbegebiets BPlänen, jedoch auch in
e.
Benennung
des Heilquellenschutzgebietes und Verweis auf die Verbote und Gebote im
Schutzgebiet
Exemplarisch können diese Festsetzungen z.T. bereits in
Bebauungsplänen von 1980 gefunden werden (z.B. BP Nr. 9 „Industriegebiet Süd“,
Teil II vom 15.08.1980).
5) Sind
weitergehende Maßnahmen zum Wasserschutz geplant?
Für die Entwicklung neuer
Baugebiete gibt es bereits weitere Überlegungen, die eine nähere Überprüfung
bedürfen.
6) Setzt
sich der Magistrat der Stadt Friedberg für Wassersparen ein? Wie? Gibt es
Programme?
Von der OVAG wurde die Wasserampel initiiert. Hierzu gibt es auch
Informationen auf der Homepage der Stadtwerke. Auch sind dort Tipps zum
Wassersparen veröffentlicht.
7) Ist
aus Sicht des Magistrats mit der Vorlage einer Gefahrenabwehrverordnung
Trinkwassernotstand in Friedberg zu rechnen? Wenn ja, wann?
(Antwort siehe Anlage)