Sitzung: 17.02.2022 Stadtverordnetenversammlung
Beschluss: Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Abstimmung: Ja: 30, Nein: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 21-26/0138
Beschlussentwurf:
1)
Die Stadtverordnetenversammlung stimmt dem
Abschluss einer Vereinbarung mit den Kommunen Rosbach v. d. Höhe, Wehrheim und
Ober-Mörlen sowie dem Bundes- und Hessenforst zur Errichtung eines gemeinsamen
Windparks im Bereich des Wintersteins mit folgenden Eckpunkten zu:
·
Entwicklung eines aufeinander abgestimmten
Windparklayouts
·
Die Beanspruchung der Waldflächen ist auf den
absolut notwendigen Umfang zu beschränken
·
Berücksichtigung der wichtigen Schutz-, Nutz- und
Erholungsfunktionen des Waldes
·
Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Bürger und
beteiligte Kommunen
·
Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die
Einnahmen bei besitzarten-übergreifenden Anlagenstandorten (40 %
Standortfläche, 20% Rodungsfläche, 40 % Flächen für Baulasten)
2)
Das Bauleitplanverfahren „Natur- und
Erholungsgebiet Winterstein“ wird ausgesetzt.
Stadtverordnetenvorsteher
Hollender liest den im Ausschuss für Stadtentwicklung gefassten
Änderungsbeschluss vor. Dieser Änderungsbeschluss nimmt den Beschlussentwurf
der Beschlussvorlage 21-26/0138 auf, die zusammen mit der Beschlussvorlage
21-26/0285 behandelt wird:
Änderungsbeschlussvorlage des Ausschusses für Stadtentwicklung:
1) Der sachliche Teilplan Erneuerbare Energien
(TPEE) ist seit März 2020 wirksam geworden und damit auch auf das Vorranggebiet
7805 „Winterstein“ anzuwenden.
Vor
diesem Hintergrund bekennt sich die Stadt Friedberg dazu, eine möglichst
eigentumsübergreifende und optimierte Planung von Windenergieanlagen im
Windvorranggebiet „Winterstein“ unter Ausnutzung des Windpotenzials des
Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu unterstützen.
Der
Magistrat wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um
Windkraftanlagen zu errichten, die eine möglichst optimale Nutzung der
verfügbaren Fläche auf dem Winterstein in dem Vorranggebiet 7805 zulassen.
Grundsätzlich soll die eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer
Sicht optimiertes, eingriffsminimiertes Windparklayout ermöglichen.
Die
Schutzfunktionen und Nutzfunktionen des Waldes sollen auf den Planungsflächen
nicht unnötig beeinträchtigt werden.
2) Die Stadtverordnetenversammlung stellt
weiterhin fest, dass auch Waldgrundstücke, die im Eigentum der Stadt Friedberg
stehen, zur Verpachtung und Nutzung für einen Windpark im Vorranggebiet 7805
von der Stadt Friedberg bereitzustellen sind. Dies gilt auch für Wegerechte,
soweit diese erforderlich sind.
3) Die Stadtverordnetenversammlung
stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit den Kommunen Rosbach v. d. Höhe,
Wehrheim und Ober-Mörlen sowie dem Bundes- und Hessenforst zur Errichtung eines
gemeinsamen Windparks im Bereich des Wintersteins im Vorranggebiet 7805 mit
folgenden Eckpunkten zu, soweit diese
Eigentümer bereit sind:
·
Entwicklung eines aufeinander abgestimmten
Windparklayouts
·
Die Beanspruchung der Waldflächen ist auf den
absolut notwendigen Umfang zu beschränken
·
Berücksichtigung der wichtigen Schutz-, Nutz- und
Erholungsfunktionen des Waldes
·
Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Bürger und
beteiligte Kommunen
·
Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die
Einnahmen bei besitzarten-übergreifenden Anlagenstandorten (40 %
Standortfläche, 20% Rodungsfläche, 40 % Flächen für Baulasten)
Nach Wortmeldungen der Mitglieder
Durchdewald und Weiberg reicht Mitglied Weiberg einen Prüfauftrag ein. Mitglied
Weiberg beantragt, Punkt 3 zu ändern wie folgt:
Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke. zur Abänderung von Punkt 3
(Prüfauftrag):
Der
Magistrat wird aufgefordert, einen Betrieb des Windparks oder eines Teils davon
durch die betroffenen Gemeinden zu prüfen. Dazu ist eine Kooperation mit
potentiellen Windparkbetreibern anzustreben. Unabhängig davon soll für den
gesamten Windpark mindestens eine finanzielle Beteiligung der Kommunen nach. §
6 EEG (vormals § 36 k) erfolgen. Bei den Verhandlungen mit potentiellen
Windparkbetreibern sind bestmögliche Konditionen für die Einwohnenden
Friedbergs (wie z.B. Beteiligung am Windpark, vergünstigter Strom) anzustreben.
Nach ausführlicher Diskussion mit
Wortmeldungen der Mitglieder Fenske, Güssgen-Ackva, Pabst, Rack, Messerschmidt,
Weiberg und Binsack lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den
Änderungsbeschlussvorschlag des Ausschusses für Stadtentwicklung in Kombination
mit dem Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke. abstimmen.
(20:25 Uhr Frau Wodarz-Frank ist nicht anwesend)
Beschluss in Abänderung:
1) Der sachliche Teilplan Erneuerbare Energien
(TPEE) ist seit März 2020 wirksam geworden und damit auch auf das Vorranggebiet
7805 „Winterstein“ anzuwenden.
Vor diesem
Hintergrund bekennt sich die Stadt Friedberg dazu, eine möglichst
eigentumsübergreifende und optimierte Planung von Windenergieanlagen im
Windvorranggebiet „Winterstein“ unter Ausnutzung des Windpotenzials des
Gesamtstandortes zuzulassen und aktiv zu unterstützen.
Der Magistrat
wird aufgefordert, alle notwendigen Schritte zu unternehmen, um
Windkraftanlagen zu errichten, die eine möglichst optimale Nutzung der
verfügbaren Fläche auf dem Winterstein in dem Vorranggebiet 7805 zulassen.
Grundsätzlich
soll die eigentumsübergreifende Planung ein aus energetischer Sicht
optimiertes, eingriffsminimiertes Windparklayout ermöglichen.
Die
Schutzfunktionen und Nutzfunktionen des Waldes sollen auf den Planungsflächen
nicht unnötig beeinträchtigt werden.
2) Die Stadtverordnetenversammlung stellt
weiterhin fest, dass auch Waldgrundstücke, die im Eigentum der Stadt Friedberg
stehen, zur Verpachtung und Nutzung für einen Windpark im Vorranggebiet 7805
von der Stadt Friedberg bereitzustellen sind. Dies gilt auch für Wegerechte,
soweit diese erforderlich sind.
3) Die
Stadtverordnetenversammlung stimmt dem Abschluss einer Vereinbarung mit den
Kommunen Rosbach v. d. Höhe, Wehrheim und Ober-Mörlen sowie dem Bundes- und
Hessenforst zur Errichtung eines gemeinsamen Windparks im Bereich des
Wintersteins im Vorranggebiet 7805 mit folgenden Eckpunkten zu, soweit diese Eigentümer bereit sind:
·
Entwicklung eines aufeinander abgestimmten
Windparklayouts
·
Die Beanspruchung der Waldflächen ist auf den
absolut notwendigen Umfang zu beschränken
·
Berücksichtigung der wichtigen Schutz-, Nutz- und
Erholungsfunktionen des Waldes
·
Entwicklung von Beteiligungsmodellen für Bürger und
beteiligte Kommunen
·
Festlegung eines Verteilungsschlüssels für die
Einnahmen bei besitzarten-übergreifenden Anlagenstandorten (40 %
Standortfläche, 20% Rodungsfläche, 40 % Flächen für Baulasten)
Der Magistrat wird aufgefordert, einen Betrieb des
Windparks oder eines Teils davon durch die betroffenen Gemeinden zu prüfen.
Dazu ist eine Kooperation mit potentiellen Windparkbetreibern anzustreben.
Unabhängig davon soll für den gesamten Windpark mindestens eine finanzielle
Beteiligung der Kommunen nach. § 6 EEG (vormals § 36 k) erfolgen. Bei den
Verhandlungen mit potentiellen Windparkbetreibern sind bestmögliche Konditionen
für die Einwohnenden Friedbergs (wie z.B. Beteiligung am Windpark,
vergünstigter Strom) anzustreben.
Es folgt die gemeinsame Abstimmung über beide Vorlagen und
den Änderungsbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung vom 03.02.2022
unter Berücksichtigung des Ergänzungsantrages der Fraktion Die Linke.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich in Abänderung beschlossen
Ja 30 Nein 9 Enthaltung 2
20:31 Uhr Mitglied Wodarz-Frank nimmt wieder an der Sitzung teil.
20:31 Uhr Mitglied B. Wagner verlässt die Sitzung.
Abstimmungsergebnis: