Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 39, Nein: 0, Enthaltungen: 4

Beschlussentwurf:

1)    Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.

2)    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Projekte in 2021 begonnen bzw. realisiert werden können.

3)    Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Mittel zur Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2022 und für darauf folgende Jahre einzubringen.

4)    Der Magistrat wird beauftragt die vorgelegten Konzepte nach 5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender informiert die Mitglieder über die bisherige Beschlussfassung im Gremienlauf.

 

Die Fraktion UWG reicht vorab per E-Mail am 15.02.2022 eine schriftliche Eingabe ein (Anlage):

„Wie in den Ausschüssen kommuniziert, sind wir nach wie vor der Auffassung, dass die unter Punkt 5 des Abschnitts „Integriertes Stadtentwicklungskonzept“ formulierte „Verbindung nach Osten“ vom Bahnhof Friedberg weder realistisch noch sinnvoll ist. Dabei ist es völlig gleichgültig, ob Tunnel oder Überbrückung infrage käme. Wir lehnen diese Passage nach wie vor ab.“

 

Es folgen Wortmeldungen der Mitglieder Weiberg und Fenske.

 

Mitglied Weiberg dankt der Verwaltung für die Begleitung des Prozesses und den Anwohnern für Ihr Interesse und die Beteiligung an einer gemeinsamen Grundlage hinsichtlich Entwicklungsschwerpunkten für die nächsten Jahre.

 

Mitglied Fenske befürwortet das Konzept als Grundlage für die Weiterentwicklung der Stadt.

 

Stadtverordnetenvorsteher Hollender trägt den Änderungsbeschluss des Ausschuss JSSSK vor, dem sich die Ausschüsse EWuV und SE angeschlossen hatten.

 

Nachdem nach der Wortmeldung des Mitglieds Ph. Götz keine weiteren Wortmeldungen folgen, lässt Stadtverordnetenvorsteher Hollender über den Änderungsbeschlussvorschlag aus den Ausschüssen abstimmen.

 

Beschluss in Abänderung:

1)    Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.

2)    Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen, welche Projekte in 2022 begonnen bzw. realisiert werden können.

3)    Der Magistrat wird beauftragt, entsprechende Mittel zur Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2023 und für darauf folgende Jahre einzubringen.

4)    Der Magistrat wird beauftragt, die vorgelegten Konzepte nach 5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.

5)    Ein Radwegekonzept wird ab 2022 erstellt.

6)    Das Schlüsselvorhaben 5.2, Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

7)     Das Schlüsselvorhaben 5.4, Kaiserstraße, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

8)     Das Schlüsselvorhaben 5.8, Klimaschutzkonzept, soll nicht mittel- bis langfristig, sondern kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden

9)     Das Schlüsselvorhaben 5.6, Fußgänger- und Radverkehrskonzept, soll ergänzend zum Magistratsbeschluss vom 18.01.2021 in seiner Gesamtheit nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

 


Abstimmungsergebnis: