Beschluss: zur Kenntnis genommen

Mit Schreiben vom 01.02.2022 hat der Landrat des Wetteraukreises der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 seine Genehmigung erteilt. Das Genehmigungsschreiben ging bei der Stadt Friedberg am 03.02.2022 ein. Die Bekanntmachung in der Wetterauer Zeitung erfolgt am Samstag, dem 12.02.2022. Die öffentliche Auslegung der Haushaltssatzung 2022 erfolgt ab 14.02.2022 im Rathaus während der Dienststunden nach vorheriger Terminvereinbarung.

 

Das Genehmigungsschreiben sowie die Genehmigung sind als Anlage beigefügt. Der Inhalt des Genehmigungsschreibens wird nachfolgend zusammengefasst dargestellt:

 

Die haushaltswirtschaftliche Situation hat sich gegenüber den Vor­jahren verschlechtert. So wird für das ordentlichen Ergebnis 2022 ein Planfehlbedarf in Höhe von 511,9 T€ ausgewiesen. Da der Fehlbedarf jedoch durch die Inanspruchnahme der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses (derzeit rund 9 Mio. €) abgedeckt werden kann, gilt der Ergebnishaushalt gemäß § 92 Abs. 5 Ziffer 1 HGO als ausgeglichen.

 

Da die Stadt Friedberg ihren Ergebnishaushalt auch im Finanzplanungszeitraum bis 2025 durch die Inanspruchnahme der Rücklagen aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses ausgleichen kann und alle weiteren haushaltsrechtlichen Vorgaben einhält, ist die Genehmigung für die genehmigungspflichtigen Festsetzungen der Haus­haltssatzung 2022 ohne aufsichtsbehördliche Auflagen oder Bedingungen erteilt worden.

 

Wie aus der Haushaltssatzung 2022 hervorgeht, wird für das Haushaltsjahr 2022 ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 791,0 T€ prognostiziert. Aufgrund des gemäß § 93 Abs. 3 HGO für Kreditaufnahmen geltenden Subsidiaritätsprinzips sind die Mittel des Finanzmittelüberschusses vorrangig zur Finanzierung von Investitionen zu verwenden. Die Aufsichtsbehörde weist daher darauf hin, dass Kreditaufnahmen nur nachrangig zu diesen Finanzmitteln in Anspruch genommen werden dürfen. Dies entspricht der ohnehin durchgängigen Praxis des Haushaltsvollzugs in der Stadt Friedberg (Hessen). Aufgrund der derzeitigen Liquiditätslage der Stadt Friedberg in Verbindung mit dem realisierbaren Umsetzungsvolumen des geplanten Investitionsprogramms ist nach aktuellem Stand auch im Jahr 2022 wie bereits in allen Vorjahren seit 2017 erneut nicht mit der Notwendigkeit einer Kreditaufnahme zu rechnen.