Beschluss: Einstimmig in Abänderung beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschlussentwurf:

1)    Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.

2)    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Projekte in 2021 begonnen bzw. realisiert werden können.

3)    Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Mittel zur Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2022 und für darauf folgende Jahre einzubringen.

4)    Der Magistrat wird beauftragt die vorgelegten Konzepte nach 5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.

An der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt beteiligen sich die Mitglieder Dr. Rack, Güssgen-Ackva, Fenske, Weiberg und Hausner.

 

Mitglied Durchdewald beantragt, in der Sach- und Rechtslage, Integriertes Stadtentwicklungskonzept, Punkt 5 den Nachsatz „inklusive Verbindung nach Osten (Fauerbach)“ zu streichen.

 

Abstimmungsergebnis: 2 Ja, 7 Nein, 0 Enthaltungen, somit abgelehnt

 

Der Vorsitzende Wagner stellt den Beschlusstext des Ausschusses für Stadtentwicklung zur Abstimmung.

 

Beschluss in Abänderung:

1)    Die vorliegenden gesamtstädtischen Konzepte Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und Mobilitätskonzept werden als Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt Friedberg beschlossen.

2)    Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, welche Projekte in 2022 begonnen bzw. realisiert werden können.

3)    Der Magistrat wird beauftragt entsprechende Mittel zur Maßnahmenrealisierung in die Haushaltsberatungen 2023 und für darauf folgende Jahre einzubringen.

4)    Der Magistrat wird beauftragt die vorgelegten Konzepte nach 5 Jahren (ab Beschlussdatum) zu evaluieren.

5)    Ein Radwegekonzept wird ab 2022 erstellt.

6)    Das Schlüsselvorhaben 5.2, Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

7)     Das Schlüsselvorhaben 5.4, Kaiserstraße, soll nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

8)     Das Schlüsselvorhaben 5.8, Klimaschutzkonzept, soll nicht mittel- bis langfristig, sondern kurz-, mittel- und langfristig umgesetzt werden

9)     Das Schlüsselvorhaben 5.6, Fußgänger- und Radverkehrskonzept, soll ergänzend zum Magistratsbeschluss vom 18.01.2021 in seiner Gesamtheit nicht kurz- bis mittelfristig, sondern kurzfristig umgesetzt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis: