Frau Baumgart-Fischer erläutert, welche Maßnahmen für die geplante Baumbestattung in Ockstadt bisher getroffen wurden.

 

Auf dem Friedhof auf der Seite an der Straße „An den Wendelgärten“ wurden 2 neue Bäume gepflanzt, unter denen Urnengräber vorbereitet wurden. Unter dem einem Baum wurden Einzelgräber unter dem anderen Doppelurnengräber vorbereitet. Weiterhin wurde eine Wiese mit Altbaumbestand (Seite Kapellenstraße) für eine Baumbestattung vorbereitet. Hier sind 8 Gräber um den ersten Baum vorgesehen. Bei diesen Gräbern handelt es sich um Einzelurnengräber.

Es gibt weiterhin einen Baumbestattungsplatz für anonyme Bestattungen.

Im November 2020 wurden einige neue Bäume auf dem Friedhof gepflanzt.

Die Baumbestattung auf dem Friedhof soll eine Alternative zur Waldbestattung sein, wohnortnah und erreichbar.

 

Ortsbeiratsmitglied Rasper stellt folgende Fragen:

-Gibt es eine Reihenfolge bei der Baumbestattung, z.B. zuerst Nutzung der Urnengräber unter den neugepflanzten Bäumen, dann Nutzung des Baumbestattungsfeldes?

-Sind die Wege im Baumbestattungsfeld zwingend notwendig?

-Wie werden die Grabstellen im Baumbestattungsfeld angeordnet?

-Müssen Bestandsbäume gefällt werden?

 

Frau Baumgart-Fischer erläutert, dass eine Urnenbestattung unter den neuen Einzelbäumen und eine Urnenbestattung im Baumbestattungsfeld unabhängig voneinander möglich ist. Es gibt eine Wahlmöglichkeit. Weiterhin ist grundsätzlich auch die Bestattung unter einem anderen Baum im Baumbestattungsfeld möglich. Es muss nicht zwangsläufig ein bereits vorbereitetes Grab sein. In jedem Fall sind hier nur Einzelgräber möglich.

Wege sind im Baumbestattungsfeld nicht vorgesehen.

Eine Fällung von Bestandsbäumen im Baumbestattungsfeld ist nicht vorgesehen.

Die Anordnung der Grabplatten ist wegen der Baumwurzeln in Kreisform nach Größe der Baumkrone erfolgt.

Eine lockere Anordnung wäre auch möglich. Die Ausschachtung der Grabstätten erfolgt in Handarbeit, um die Wurzeln zu schonen.

 

Ortsbeiratsmitglied Rasper stellt die Frage, ob eine Reservierung eines Baumes / eines bestimmten Urnengrabes im Bestattungsfeld möglich sei.

Frau Baumgart-Fischer erläutert, dass eine solche Reservierung, auch mit Kostenübernahme eventuell für viele Jahre, in der Friedhofssatzung nicht vorgesehen ist. Ein solches Vorgehen ist schwer planbar für die Stadt und ein Kostenfaktor.

 

Es wird vom Ortsbeirat angeregt, eventuell über eine Satzungsänderung hinsichtlich der Reservierung einer Grabstätte ab einem bestimmten Lebensalter nachzudenken.

 

Der Ortsbeirat bedankt sich bei Frau Baumgart-Fischer für die umfassende Erläuterung des Sachstandes zur Baumbestattung auf dem Ockstädter Friedhof.